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Kathreiners Malzkaffee-Fabriken.
durch die Unterstützungskasse
Geldspenden und zinsfreie
Darlehen gewährt.
4. ARBEITERHÄUSER
mit dazugehörigen Gärtchen
werden an Arbeiter zu einem
Mietpreis vermietet, dem
eine 4 prozentige Verzinsung
des Anlagekapitals zugrunde
liegt. Diese Miete ermäßigt
sich je nach Dienstzeit und
entspricht bei einer 10 jährigen
Dienstdauer nur noch
2 prozentiger Verzinsung des
Anlagekapitals.
5. BADEEINRICHTUNGEN
stehen in sämtlichen
Fabriken den Arbeitnehmern
täglich, ihren Familienangehörigen
einmal in der Woche
kostenlos zur Verfügung.
6. AUSSCHANK VON MALZKAFFEE findet in allen Fabriken kostenlos statt.
b) Wohlfahrtseinrichtungen für kaufmännische Angestellte.
1. SPARKASSE. Jeder Angestellte kann beliebig hohe Beträge auf ein Sparkonto
einzahlen; die Einlagen werden mit 6 % p. a. verzinst. Denjenigen Angestellten, die zum
dritten Male die Jahreswende im Dienst der Firma mitmachen, wird eine jährliche Zuwendung
auf dieses Sparkonto, die mindestens 50 und höchstens 150 M. beträgt, gewährt.
Falls der Angestellte diese Zuwendungen zur Bezahlung von Versicherungsprämien benützt
und diese Prämien den von der Firma gewährten Betrag übersteigen, wird die Zuwendung
entsprechend erhöht.
2. URLAUB. Je nach Dienstzeit und Stellung wird den kaufmännischen Angestellten
ein Urlaub bis zu 3 Wochen gewährt; Arbeiter erhalten einen solchen von 3—6 Tagen
bei ungekürzter Lohnzahlung.
3. ERHOLUNGSHEIME. Die Firma hat durch Stiftung das Anrecht auf eine erhebliche
Anzahl freier Verpflegungstage in kaufmännischen Erholungsheimen erworben, und
gewährt minderbemittelten Angestellten kostenlosen Aufenthalt in diesen Erholungsheimen.
4. ARBEITSZEIT. Die nur 7 % Stunden dauernde Arbeitszeit gestattet den Angestellten
eine ausgiebige Erholung und Niederlassung in den Vororten mit günstigen Wohnungsverhältnissen
und besserer Luft.