Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Kathreiners  Malzkaffee-Fabriken.

durch  die  Unterstützungskasse ­
  Geldspenden  und  zinsfreie ­
  Darlehen  gewährt.
4.  ARBEITERHÄUSER
mit  dazugehörigen  Gärtchen
werden  an  Arbeiter  zu  einem
Mietpreis  vermietet,  dem
eine  4  prozentige  Verzinsung
des  Anlagekapitals  zugrunde
liegt.  Diese  Miete  ermäßigt
sich  je  nach  Dienstzeit  und
entspricht  bei  einer  10  jährigen ­
  Dienstdauer  nur  noch
2  prozentiger  Verzinsung  des
Anlagekapitals.
5.  BADEEINRICHTUNGEN ­
  stehen  in  sämtlichen
Fabriken  den  Arbeitnehmern
täglich,  ihren  Familienangehörigen ­
  einmal  in  der  Woche
kostenlos  zur  Verfügung.
6.  AUSSCHANK  VON  MALZKAFFEE  findet  in  allen  Fabriken  kostenlos  statt.
b)  Wohlfahrtseinrichtungen  für  kaufmännische  Angestellte.
1.  SPARKASSE.  Jeder  Angestellte  kann  beliebig  hohe  Beträge  auf  ein  Sparkonto
einzahlen;  die  Einlagen  werden  mit  6  %  p.  a.  verzinst.  Denjenigen  Angestellten,  die  zum
dritten  Male  die  Jahreswende  im  Dienst  der  Firma  mitmachen,  wird  eine  jährliche  Zuwendung ­
  auf  dieses  Sparkonto,  die  mindestens  50  und  höchstens  150  M.  beträgt,  gewährt.
Falls  der  Angestellte  diese  Zuwendungen  zur  Bezahlung  von  Versicherungsprämien  benützt
und  diese  Prämien  den  von  der  Firma  gewährten  Betrag  übersteigen,  wird  die  Zuwendung
entsprechend  erhöht.
2.  URLAUB.  Je  nach  Dienstzeit  und  Stellung  wird  den  kaufmännischen  Angestellten
ein  Urlaub  bis  zu  3  Wochen  gewährt;  Arbeiter  erhalten  einen  solchen  von  3—6  Tagen
bei  ungekürzter  Lohnzahlung.
3.  ERHOLUNGSHEIME.  Die  Firma  hat  durch  Stiftung  das  Anrecht  auf  eine  erhebliche ­
  Anzahl  freier  Verpflegungstage  in  kaufmännischen  Erholungsheimen  erworben,  und
gewährt  minderbemittelten  Angestellten  kostenlosen  Aufenthalt  in  diesen  Erholungsheimen.
4.  ARBEITSZEIT.  Die  nur  7  %  Stunden  dauernde  Arbeitszeit  gestattet  den  Angestellten ­
  eine  ausgiebige  Erholung  und  Niederlassung  in  den  Vororten  mit  günstigen  Wohnungsverhältnissen ­
  und  besserer  Luft.
            
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