Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Württembergische Metallwarenfabrik, Geislingen. 433* 
In 2 Sälen, deren größerer durch eine Rollwand geteilt werden kann und mit einer 
Bühne zu Aufführungen versehen ist, versammeln sich hier in den Monaten November 
bis März an den Sonntagnachmittagen von 3 - 7 Uhr die Lehrlinge und jungen Arbeiter 
der Fabrik bis zu 18 Jahren. Der Besuch ist ein freiwilliger, doch wird von denjenigen, 
welche sich anmelden, erwartet, daß sie regelmäßig kommen. Unter der Leitung der Ge 
schäftsführer des Wohlfahrtsvereins ist den jungen Leuten Gelegenheit geboten, sich zu 
nächst mit Lesen, Spielen, Zeichnen, Anfertigung von Laubsägearbeiten, An 
sehen von Stereoskopbildern, illustrierten Zeitschriften u. dgl. zu unterhalten. 
Nach einer Pause, in welcher Kaffee genossen wird, findet regelmäßig zum Schluß ein 
Jugendheim. Laubsägearbeiten. 
Vortrag, eine Vorlesung, Lichtbildervorführung oder eine dramatische oder 
musikalische Aufführung statt. 
Die musikalischen Aufführungen werden von der Jugendheimmusik ausgeführt, 
welche aus einem von jugendlichen Angehörigen der Fabrik gebildeten Orchester (Vio 
linen, Viola, Klavier, Flöten, Zithern, Pauke usw.) besteht und sich durch regelmäßige, 
das ganze Jahr über fortgesetzte Proben imstande erhält, die Festlichkeiten des Jugendheims 
zu beleben und zu verschönern. 
Besondere Feiern werden veranstaltet an den Geburtsfesten des Kaisers und des 
Landesherrn, am Adventfest, zu Weihnachten sowie an den Eröffnungs- und Schluß 
tagen. Diese Jugendheimfeiern, bei welchen in Anwesenheit zahlreicher Gäste drama 
tische Stücke ernsten und heiteren Inhalts zur Aufführung kommen, sind bei der Jugend 
besonders beliebt. Bei der Schlußfeier jeden Jahres, die zugleich die Abschiedsfeier für 
die älteste Jahresklasse bildet, werden die regelmäßigen Besucher des Jugendheims aus 
allen Jahrgängen mit Prämien bedacht. 
*28
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.