Full text: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

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zwanzig Plätze. Ihre Zahl wurde durch die Weserschiffahrtsakte 
Freiheit angedeihen lassen, welchen letzteren Vorzug ihre Dnterthanen nach 
Hannover zur Neustadt am Eübenberge noch geniefsen, sie auch ohnedies noch 
begünstigt durch den Linienzug mit Pferden in dem Amte Rethen und Ahlden, 
indem ihre Unterthanen durch Achtsmänner begleitet unter Taxation des 
Schadens, Ausländer aber nach Willkühr der Ufer Besitzer behandelt werden, 
wodurch letztere ungleich stärkeres Treibgeld bezahlen müssen. Dem allen 
ungeachtet konnte man dennoch nicht die Ausländischen Schiffer aus dem 
Wege räumen, unter diesem Zeiträume trat denn nun obenerwähnter N. . . in 
Hannover wieder auf, und suchte sich durch seine Entdeckung bey der Chur 
fürstlichen Regirung so einzuschmeicheln, dafs es ihm endlich gelang, sich eine 
Stelle als Zoll-Controlleur in Celle zu verschaffen, hier suchte er nun alle seine 
Kraft hervor, um sich gegen Schiffer und Speditor in Authorität zu setzen, 
benahm dem Einen wie dem Ändern alle mögliche Kl. Vortheile, um aber 
nicht ganz bey den Hannov. Schiffern und Speditors aufser Credit zu 
kommen (der damals sehr nothwendig), so vereinigte derselbe die Speditor mit 
den Hannöv. Schiffern dahin, dafs selbe eine Jagd-Schiffahrt auf Celle unter 
sich etablirten, wovon sämtliche Bremer Schiffer ausgeschlossen wurden, sobald 
das aber den Bremer Schiffern zur Kunde kam, kamen selbe den Hannov. Schiffern 
und Speditors zuvor. Weil nun durch diese Handlung von Seiten N. . . einleuohtont 
wurde, dafs der Plan im Werden sey, die Bremer Schiffer auszurotten, so trat 
der Patriotismus der Bremer Kaufmannschaft in voller Kraft auf und den 
Bremer Schiffern wurde mehr wie sonst Vorzug gegeben. Diese, mit neuem 
Muthe belebt, vereinigten sich und bildeten eine Compagnie, wodurch denn der 
Plan von N. . . . nicht so, wie gehofft, von Statten ging, und so suchte derselbe 
es bey der Regierung dahin zu vermögen, dafs man den Bremer Schiffern in 
Dreye den Zwang anlegte, mit der neu etablirten Hannöv. Schiffahrt und Spedition 
der Reihe nach zu fahren, wogegen sich die Bremer auflehnen musten und 
beym hiesigen Magistrat um Schützung ihrer Rechte fleheten. Nach langem 
Hin- und Herschreiben, zwischen der Churfürstlich Hannoverschen Regierung 
und dem Bremischen Magistrat, welcher ungern sich mit der Hannov. Regierung 
entzweien wollte, um einer Handvoll Bremer nach dem Oberlande fahrender 
Schiffer ihr Rechte zu schützen, suchte der Magistrat es dahin von sich zu 
lehnen, dafs die Bremer Schiffer an dem Hause Schütting verwiesen wurden, 
hier wurde in einer Commission im Hause Schütting denn Bremer Schiffern 
angedeutet, sie wären freye Bürger und könnten wählen, was sie wollten. Das 
Collegium Seniorum würde sich fernerhin nicht weiter damit befassen, hier 
wurde nun guter Rath theuer, so dafs am Ende beschlossen wurde uns mit 
der Geller Comp.: zu vereinigen, wovon N. nach Cello berichtet wurde, welcher 
denn, seines Sieges sich freuend, eine Zusammenkunft in Verden bestimmte, 
worinne erschien N. . ., Schiffer M. Hoyer, J. Finke und H. Lübbers, in dieser 
Zusammenkunft wurde zwischen N. . . im Namen der Geller Comp, und den 
3 Bremer Schiffern verabredet und beschlossen, auch durch N. , . schriftlich 
zugesichert, dafs die Bremer Schiffer gleich den Hannoverschen Schiffern aller 
Rechte und Vortheile, sie mochten Namen haben wie sie wollen, geniefsen 
sollten, wogegen die Bremer Schiffer auch alles versprachen, was der Geller 
Compagnie nützlich werden konnte, und so wurde denn ein freundschaftlicher 
Vertrag abgeschlossen. — In dieser Zeit wurden auch die Spediteurs, welche eben
	        
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