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zwanzig Plätze. Ihre Zahl wurde durch die Weserschiffahrtsakte
Freiheit angedeihen lassen, welchen letzteren Vorzug ihre Dnterthanen nach
Hannover zur Neustadt am Eübenberge noch geniefsen, sie auch ohnedies noch
begünstigt durch den Linienzug mit Pferden in dem Amte Rethen und Ahlden,
indem ihre Unterthanen durch Achtsmänner begleitet unter Taxation des
Schadens, Ausländer aber nach Willkühr der Ufer Besitzer behandelt werden,
wodurch letztere ungleich stärkeres Treibgeld bezahlen müssen. Dem allen
ungeachtet konnte man dennoch nicht die Ausländischen Schiffer aus dem
Wege räumen, unter diesem Zeiträume trat denn nun obenerwähnter N. . . in
Hannover wieder auf, und suchte sich durch seine Entdeckung bey der Chur
fürstlichen Regirung so einzuschmeicheln, dafs es ihm endlich gelang, sich eine
Stelle als Zoll-Controlleur in Celle zu verschaffen, hier suchte er nun alle seine
Kraft hervor, um sich gegen Schiffer und Speditor in Authorität zu setzen,
benahm dem Einen wie dem Ändern alle mögliche Kl. Vortheile, um aber
nicht ganz bey den Hannov. Schiffern und Speditors aufser Credit zu
kommen (der damals sehr nothwendig), so vereinigte derselbe die Speditor mit
den Hannöv. Schiffern dahin, dafs selbe eine Jagd-Schiffahrt auf Celle unter
sich etablirten, wovon sämtliche Bremer Schiffer ausgeschlossen wurden, sobald
das aber den Bremer Schiffern zur Kunde kam, kamen selbe den Hannov. Schiffern
und Speditors zuvor. Weil nun durch diese Handlung von Seiten N. . . einleuohtont
wurde, dafs der Plan im Werden sey, die Bremer Schiffer auszurotten, so trat
der Patriotismus der Bremer Kaufmannschaft in voller Kraft auf und den
Bremer Schiffern wurde mehr wie sonst Vorzug gegeben. Diese, mit neuem
Muthe belebt, vereinigten sich und bildeten eine Compagnie, wodurch denn der
Plan von N. . . . nicht so, wie gehofft, von Statten ging, und so suchte derselbe
es bey der Regierung dahin zu vermögen, dafs man den Bremer Schiffern in
Dreye den Zwang anlegte, mit der neu etablirten Hannöv. Schiffahrt und Spedition
der Reihe nach zu fahren, wogegen sich die Bremer auflehnen musten und
beym hiesigen Magistrat um Schützung ihrer Rechte fleheten. Nach langem
Hin- und Herschreiben, zwischen der Churfürstlich Hannoverschen Regierung
und dem Bremischen Magistrat, welcher ungern sich mit der Hannov. Regierung
entzweien wollte, um einer Handvoll Bremer nach dem Oberlande fahrender
Schiffer ihr Rechte zu schützen, suchte der Magistrat es dahin von sich zu
lehnen, dafs die Bremer Schiffer an dem Hause Schütting verwiesen wurden,
hier wurde in einer Commission im Hause Schütting denn Bremer Schiffern
angedeutet, sie wären freye Bürger und könnten wählen, was sie wollten. Das
Collegium Seniorum würde sich fernerhin nicht weiter damit befassen, hier
wurde nun guter Rath theuer, so dafs am Ende beschlossen wurde uns mit
der Geller Comp.: zu vereinigen, wovon N. nach Cello berichtet wurde, welcher
denn, seines Sieges sich freuend, eine Zusammenkunft in Verden bestimmte,
worinne erschien N. . ., Schiffer M. Hoyer, J. Finke und H. Lübbers, in dieser
Zusammenkunft wurde zwischen N. . . im Namen der Geller Comp, und den
3 Bremer Schiffern verabredet und beschlossen, auch durch N. , . schriftlich
zugesichert, dafs die Bremer Schiffer gleich den Hannoverschen Schiffern aller
Rechte und Vortheile, sie mochten Namen haben wie sie wollen, geniefsen
sollten, wogegen die Bremer Schiffer auch alles versprachen, was der Geller
Compagnie nützlich werden konnte, und so wurde denn ein freundschaftlicher
Vertrag abgeschlossen. — In dieser Zeit wurden auch die Spediteurs, welche eben