Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Bolkenhain-Jauer ist das der Fall. Um so größer ist die Er 
regung unter den Arbeitermassen im niedersckilesischen Industrie- 
bezirk, die nicht nur schwer arbeiten müssen, sondern auch sehr 
viel Uebcrarbeit in den Bergwerken und Munitionsfabriken 
leisten müssen. 
Ich bitte ebenso höflich als dringend, dem gesamten Jndu- 
striebezirk dieselbe Kartosfelration zuteil werden zu lassen bezw. 
von der Zentralstelle aus mehr Kartoffeln dem Kreis Walden 
burg zu überweisen, damit die Leute existieren und ihre Arbeit 
leisten können und damit nicht Sachen passieren, die uns allen 
sehr unangenehm sein müssen. 
In der Hoffnung, keine Fehlbitte getan zu haben, 
grüßt mit vorzüglicher Hochachtung! 
H. Sachse, M. d. R. 
Wurmuntersuchung. 
Der Vorstand unseres Verbandes richtete an das Oberberg 
amt in Dortmund folgendes Schreiben: 
Bochum, den 17. April 1916. 
Ew. Hochwohlgeboren! 
Wir erlauben uns, dem Königlichen Oberbergamt folgendes 
zu unterbreiten: 
Es wurde uns mitgeteilt, daß in der letzten Vorstandssitzung 
des Allaem. Knappschaftsvereins Bochum am 13. d. Mts. die 
Sprache aus die Wurmuntersuchung von Kriegsgefangenen kam 
und dabei von berufener Seite mitgeteilt wurde, daß die russi 
schen Kriegsgefangenen nicht vor ihrer Einfahrt in die Grube 
die Wurmuntersuchung durchmachen, sondern dies erst acht Tage 
nach Beginn der Grubenarbeit zu geschehen braucht. 
Wir nehmen an, daß dies dem Kgl. Oberbergamt bekannt 
ist, und erlauben uns deshalb die Frage, ob im allgemeinen, 
also auch für die einheimischen Arbeiter, andere Anordnungen 
getroffen wurden, als sie bisher bestanden. 
Es wurde immer betont, daß aus den östlichen Ländern die 
Wurmkrankheit nach Deutschland eingeschleppt wurde und des 
halb die Wurmuntersuchung vor Aufnahme der Bergarbeit un 
bedingt nötig sei. Es müssen sich nun die früheren Anschauungen 
über die Wurmkrankheit geändert haben, wenn man heute die 
fremden Arbeiter tagelang in den Gruben beschäftigt, ohne daß 
sie sich der Wurmuntersuchung unterzogen haben.
	        
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