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Bolkenhain-Jauer ist das der Fall. Um so größer ist die Er
regung unter den Arbeitermassen im niedersckilesischen Industrie-
bezirk, die nicht nur schwer arbeiten müssen, sondern auch sehr
viel Uebcrarbeit in den Bergwerken und Munitionsfabriken
leisten müssen.
Ich bitte ebenso höflich als dringend, dem gesamten Jndu-
striebezirk dieselbe Kartosfelration zuteil werden zu lassen bezw.
von der Zentralstelle aus mehr Kartoffeln dem Kreis Walden
burg zu überweisen, damit die Leute existieren und ihre Arbeit
leisten können und damit nicht Sachen passieren, die uns allen
sehr unangenehm sein müssen.
In der Hoffnung, keine Fehlbitte getan zu haben,
grüßt mit vorzüglicher Hochachtung!
H. Sachse, M. d. R.
Wurmuntersuchung.
Der Vorstand unseres Verbandes richtete an das Oberberg
amt in Dortmund folgendes Schreiben:
Bochum, den 17. April 1916.
Ew. Hochwohlgeboren!
Wir erlauben uns, dem Königlichen Oberbergamt folgendes
zu unterbreiten:
Es wurde uns mitgeteilt, daß in der letzten Vorstandssitzung
des Allaem. Knappschaftsvereins Bochum am 13. d. Mts. die
Sprache aus die Wurmuntersuchung von Kriegsgefangenen kam
und dabei von berufener Seite mitgeteilt wurde, daß die russi
schen Kriegsgefangenen nicht vor ihrer Einfahrt in die Grube
die Wurmuntersuchung durchmachen, sondern dies erst acht Tage
nach Beginn der Grubenarbeit zu geschehen braucht.
Wir nehmen an, daß dies dem Kgl. Oberbergamt bekannt
ist, und erlauben uns deshalb die Frage, ob im allgemeinen,
also auch für die einheimischen Arbeiter, andere Anordnungen
getroffen wurden, als sie bisher bestanden.
Es wurde immer betont, daß aus den östlichen Ländern die
Wurmkrankheit nach Deutschland eingeschleppt wurde und des
halb die Wurmuntersuchung vor Aufnahme der Bergarbeit un
bedingt nötig sei. Es müssen sich nun die früheren Anschauungen
über die Wurmkrankheit geändert haben, wenn man heute die
fremden Arbeiter tagelang in den Gruben beschäftigt, ohne daß
sie sich der Wurmuntersuchung unterzogen haben.