Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Begründung: 
Da das Augenzittern bisher als Berufskrankheit angesehen 
wurde, es aber eine große Zahl von Bergarbeitern gibt, die sich 
dieses Leiden als Folge eines Unfalles zugezogen haben, was 
aber leider nicht anerkannt wurde, so ist es hochnotwendig, daß 
die Erscheinungen des Augenzitterns in Zukunft als Unfall- 
folgen betrachtet werden und demgemäß eine Unfallrente gewährt 
wird. Daß dieses nötig ist, beweist folgender Fall: 
Der Hauer Bosselmann in Esborn erlitt am 10. September 
1916 einen Unfall auf der Zeche Trappe, indem ihm bei der 
Arbeit ein handgroßes Stück Stein auf das rechte Scheitelbein 
fiel und zwar aus einem Meter Höhe- 
An diese Verletzung schloß sich eine acht Tage später auf 
tretende Wundrose. Am 1. November 1918 konnte B. die Gru 
benarbeit wieder aufnehmen, bemerkte aber schon bei der ersten 
Schicht, daß er nicht mehr gut sehen konnte. Der Arzt, bei deni 
er sich vorstellte, machte ihn darauf aufmerksam, daß er an Augen 
zittern leide. Die Folge dieser Krankheit — vielmehr die Un 
fallfolge, da die Wundrose dieses Uebel heraufbeschworem hatte — 
war, daß Bosselmann nicht nrehr als Hauer arbeiten konnte, 
sondern minderbezahlte Reparaturarbeit versehen mußte. Er 
stellte nun bei der Knappschaftsberufsgenossenschaft, Sektion U 
in Bochum, den Antrag auf Unfallrente. Der Antrag wurde 
aber mit folgender Begriindung abgelehnt: 
„Bosselmann erlitt eine Kopfverletzung, infolge deren er bis An 
sang November 1815 arbeitsunfähig war. Nachdem er sodann eine 
Schicht verfahren hatte, mußte er wieder ärztliche Hilfe in Anspruch 
nehmen wegen eines Augenleidens, infolgedessen er dann wieder bis 
Mitte Februar 1918 arbeitsunfähig war. 
Nach einem ausführlichen und wissenschaftlich begründeten äugen- 
ärztlichen Gurachten leidet Bvsselmann an Augenzittern, dem soge 
nannten Augenzittern der Bergleute, das sich während der Behandlung 
des Bosselmann an den Folgen der Kopfverletzung verschlimmert hatte 
Das Augenzittern besteht unabhängig von dem Unfälle, und dafür, daß 
seine Verschlimmerung etwa durch den Unfall oder durch dessen Folgen 
bedingt gewesen sein könnte, fehlt der Wahrscheinlrchkeiisbeweis." 
Die Knappschaftsberufsgenossenschaft hatte eine Gutachten 
des Augenarztes Dr. O h m eingefordert und dieser ein 21 
Seiten starkes Gutachten ausgefertigt, das in seiner Zusammen 
setzung folgendes sagt: 
„Nach mehr als SOjähriger Erörterung des Augenzitterns der Berg- 
leure wurde von französischen und englischen Autoren behauptet, daß 
das Augenzittern durch Unfälle wesentlich verschlimmert werden könne. 
Ich! habe in der Bearbeitung eines großen Materials von Augen 
zittern und Augenverletzungen keine Mühe gescheut, um in dieser für 
Versichert und Versicherungsträger wichtigen Sache die Wahrheit zu 
finden. Das Ergebnis ist, daß Verletzungen nicht zu den wesentlichen
	        
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