Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Ob  Feierschichten  infolge  Wassermangels  vergütet  werden,
mutz  von  Fall  zu  Fall  entschieden  werden.  Solche  Feierschichten ­
  können  mittelbar  durch  Kohlenmangel  verursacht  sein,
wenn  z.  B.  ein  Pumpwerk  wegen  Kohlenmangels  nicht  Wasser
schaffen  konnte.  In  dem  angegebenen  Falle  von  Zeche  Constantin
  kommt  eine  Vergütung  nicht  in  Frage,  cheil  es  sich  um  eine
Steinkohlengrube  handelt,  und  der  Wasserrohrbruch  nicht  durch
Kohlenmangel  verursacht  ist.
2.  Die  in  Förderung  stehenden  —  mit  Ausnahme  der
Kohlenbergwerke,  bei  denen  naturgemätz  ein  Kohlenmangel
nicht  eintreten  kann,  —  insbesondere  also  die  Erz-,  Kali-  und
Steinsalzbergwcrke,  fallen  unter  Ziffer  1  der  Bundesratsverordnung.
  Da  ihr  Förder-  und  ihr  Aufbereitungs-,  bei  Kalisalzwerken ­
  Fabrikations-Betrieb  völlig  vom  rechtzeitigen  und
genügenden  Kohlenbezug  abhängig  ist,  wird  die  Vergütung  bei
Betriebseinschränkungen  infolge  Kohlenmangcls  gewährt  werden ­
  müssen.
3.  Eine  Vergütung  für  die  Arbeitsunterbrechung  infolge
Eiscnbahnwagenmangels  kann  nicht  in  Aussicht  gestellt  werden.
Solche  Arbeitsunterbrechungen  sind  für  den  Bergbau  nichts
Ungewöhnliches,  vielmehr  eine  mehr  oder  weniger  regelmäßige
Herbst-  und  Wintererschcinung  auch  in  Friedenszeit.  Die
durch  den  Wagenmangel  verursachten  Feierschichten  haben  auch
im  vergangenen  Winter  nur  in  einzelnen  Bezirken  eine  fühlbare ­
  Arbeitsunterbrechung  auf  den  Bergwerken  herbeigeführt.
Es  kommt  aber  hinzu,  daß  die  Eigenart  der  Bergarbeit  im  Notfälle ­
  die  Einschiebung  vielfacher  Ersatz-  und  Nebenarbeiten  an
Stelle  der  eigentlichen  Gewinnungsarbeiten  ermöglicht.  Ferner
lassen  sich  erfahrungsgemäß  die  wirklichen  Ausfälle  in  der
Bergarbeit  unschwer  durch  Einlegung  von  Ueber-  und  Nebenschichten
  ausgleichen,  so  daß  aus  diese  Weise  eine  fühlbare
Schmälerung  des  regelmäßigen  Verdienstes  der  Bergleute  vermieden ­
  wird.  Frhr.  von  Stein."

Eingaben  bctr.  Wohnungswesen.
Bochum,  den  31.  Mai  1918.
An  das  Reichswirtschaftsamt,-Berlin.
Unterzeichnete  Organisation  gestattet  sich,  den,  Reichswirtschaftsamt
  folgende  Eingabe  zu  unterbreiten:
Die  Wohnungsnot  nimmt  in  den  Jndnstriekreisen  immer
nubr  irrer  Hand.  Schon  heute  kann  man  aus  dem  Wchniingsainte
die  Wahrnehmung  machen,  daß  mehr  Wohnungen  gesucht,  wie
angeboten  werden.  Diese  Wohnungsnot  wird  sich  erst  recht  bemerkbar ­
  machen,  wenn  die  im  Felde  Stehenden  wieder  heimkehren ­
  und  die  Kriegsgetrautcn  ein  eigenes  Heim  beziehen  wollen. ­
  Es  ist  deshalb  nötig,  daß  schon  jetzt  Maßnahmen  getroffen
            
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