Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Der  Nachtrag,  auf  dessen  einstimmige-  Annahme  wir  hoffen,
soll  bewirken,  dem  heute  schon  bei  der  reichsgesetzlichen  Versicherung ­
  Ueblichen  auch  in  knappschaftlicher  Beziehung  Geltung
zu  verschaffen  und  die  Ansprüche  der  Knappschaftsmitglieder
und  deren  Angehörigen  während  der  Kriegsdienstzeit  voll  und
ganz  zu  wahren.
Mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
(Folgt  Unterschrift,)

Zur  Lohufrnge.
Bekanntlich  hat  der  preußische  Handelsminister  den  Grubenbesitzern ­
  des  Ruhrreviers  unter  der  Bedingung  ab  1.  September
die  Kohlenpreise  erhöht,  daß  die  Bergarbeiterlöhne  vom  1.  August
d,  Js.  ab  in  demselben  Tempo  steigen  würden,  wie  im  Jahre
1917.  Dies  würde  für  die  eigentlichen  Bergarbeiter  in  den  fünf
Monaten  August  bis  Dezember  ungefähr  1,26  Mark  ausmachen,
während  die  Schichtlöhne  in  derselben  Zeit  um  1  Mark  steigen
sollen.  Es  ist  nun  bei  den  Verhandlungen  vor  einzelnen  Schlichtungsausschüssen ­
  zwischen  den  Arbeiterausschüssen  und  den
Zechenverwaltungen  vereinbart  worden,  daß  diese  volle  Lohnerhöhung ­
  von  1,26  Mark  bzw,  1  Mark  im  Monat  November  erreicht ­
  wird.
Es  liegt  nun  im  Interesse  aller  Bergleute,  wenn  alle  Arbeiterausschüsse, ­
  soweit  es  noch  nicht  geschehen  ist.  zunächst  an  die
Grubenverwaltung  herantreten.  Ist  dort  kein  befriedigendes
Resultat  erzielt  worden,  dann  muß  der  Schlichtungsausschuß  angerufen ­
  werden.  In  beiden  Verhandlungen  ist  dahin  zu  drängen,
daß  die  in  dem  Schreiben  des  Handelsministers  vom  13.  August
angekündigte  Lohnerhöhung  früher  (spätestens  im  November)
erreicht  wird,  und  daß  das  Kindergeld  neben  dieser  Lohnsteigerung ­
  gewährt  wird.
Sobald  die  Verhandlungen  mit  der  Grubenverwaltung  und
dem  Schlichtungsausschuß  abgeschlossen  sind,  ist  uns  ein  genauer
Bericht  oder  eine  Abschrift  des  Protokolls  zuzusenden.
Wir  erwarten,  daß  alle  Kameraden,  die  als  Arbeiterausschußmitglieder ­
  tätig  sind,  ihre  Pflicht  und  Schuldigkeit  tun,  damit ­
  durch  gemeinsames  Vorgehen  aller  beteiligten  Kreise  noch
etwas  für  die  Bergarbeiter  herausgeholt  wird.
Mit  kameradschaftlichem  Glückauf!,
(Folgen  Unterschriften  der  vier  Bergarbeiterverbände.)

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