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bcr Durchschnittslöhne sind die Arbeiter in Gruppen einzuteilen, und
zwar wie folgt: 1. Hauer und Lehrhäuer, 2. Förderleute, 3. alle übrigen
Gedingearbeiter unter Tage..
4. Berechnung des Kindergeldes.
Das Kindergeld wird bei der Berechnung des Durchschnittslohnes
(8 3) nicht in diesen einbczogen.
5. Sperrabkommen.
Die zwischen einzelnen Werken bestehenden Sperrabkommen werden
aufgehoben.
6. Frauenarbeit.
Im Interesse der Wiedereinstellung männlicher Arbeitskräfte wird auf
angemessene Einschränkung der Frauenarbeit Bedacht genommen werden.
Dabei wird wegen der Arbeiterschutzvorschriften auf die Verordnung über
Arbeiterschutz vom 12. November 1918 — „Deutscher Reichsanzeiger" Nr.
271 vom 16. November 1918 abends — hingewiesen.
7. Eingriffe in die Arbeits und Betriebsverhältnisse der Werke.
Es besteht Uebereinstimmung, daß im Interesse der Aufrechterhaltung
der deutschen Volkswirtschaft und der dazu dringend notwendigen Kali
förderung Eingriffe in die Arbeits- und Bctriebsverhältniffe der Werke
z. B. Absetzung von Beamten Absetzung von Arbeiter- oder Ange-
stclltenausschüssen sowie Sicherheitsmännern, willkürliche Aenderung der
Schichtzeit — unbedingt vermieden werden müssen.
Bon vorstehenden Vereinbarungen abweichende Abmachungen treten
vom 1. Dezember 1918 ab außer Kraft.
Bcrband der Bergarbeiter Deutschlands.
Aug. Balke. H. Sachse. H. Garbe.
Bcrband der Fabrikarbeiter Deutschlands.
Thiemig. Großmann. Schneider.
Gewerkverein christlicher Bergarbeiter Deutschlands.
Stcger. Wehner.
Gewerkverein der Fabrik, und Handarbeiter H.-D., Abt. der Bergarbeiter.
H. Raab.
Verband der Heizer und Maschinisten.
Fr. Sohlienz.
Verein der deutschen Kaliintercfsenten.
Zirkler. Richter. W. Kain. E. Sauer.
Abkommen mit dein Magdeburger Brnunkohlcnbergbauberein.
Zwischen den unterzeichneten Verbänden ist heute folgendes Ab
kommen getroffen worden, das sowohl für Arbeitgeber als auch für Ar
beitnehmer Gültigkeit bat:
I. Achtftuudcn-Schicht.
1. Die achtstündige Arbeitszeit wird bis ziiin 1. Januar 1919 in
allen Betrieben durchgeführt.