Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Vereinbarungen mit dem Zechenverband. 
Die am 6. Januar 1919 zwischen den Bergarbeiterverbänden 
und dem Zechenverband geführten Verhandlungen hatten fol 
gendes Ergebnis: 
1. Allmonatlich ist vor der Auszahlung der Löhne der auf der 
Zeche erzielte Durchschnitts h a u e r lohn des vergangenen Monats 
öffentlich anzuschlagen, damit jeder Arbeiter weiß, wie hoch sich mi f 
der Zeche der Mindestlohn stellt. 
2. Im einzelnen Beschwerdefalle, der durch Benehmen mit den Bc- 
triebsbeamten nicht geklärt werden kann, wird dem Arbeiterausschutz 
Einblick in die Berechnung des Lohnes gegeben werden. 
3. Zwecks Regelung der Arbeitsstreitigkeiten wird eine Schieds- 
organisation im Anschluß an die Satzungen der Arbeitsgemeinschaft 
unter der Voraussetzung vorgesehen, daß eine auf gesetzlicher Grund- 
lagc beruhende Organisation dies nicht durchkreuzt. Die Fassung dieser 
Vereinbarungen wird im Zechenverband ausgearbeitet unb den Berg- 
arbeitcrverbänden zur Prüfung zugestellt werden. 
-t. Das Strafwesen soll dahingehend reformiert werden, daß bei 
Strafen von über Mk. 2 — im Etnzelfalle der Arbeiterausschutz oder 
mehrere dafür bestimmte Mitglieder des Arbeiterausschusses angerufen 
werden können. 
8. Die Vertreter des Zechenverbandes stellten den Bergarbeiter- 
verbänden anheim, einen Beamten zu den vier größeren mit mehreren 
Beamten besetzten Nachweisstellen in Dortmund, Essen, Bochum und 
Gelsenkirchen zu entsenden, erklärten sich mit dein Wegfall der Melde 
pflicht derjenigen Arbeiter einverstanden, die unmittelbar bet der Zeche 
Arbeit angenommen haben, und schlugen vor, als oberste Verwaltungs 
und Beschwerdestelle des Arbeitsnachweises den Vorstand der Unter 
gruppe einzusetzen, der nach den Satzungen der Arbeitsgemeinschaft zu 
bestellen ist. Hiermit erklärten sich die Vertreter der Bergarbeiter 
verbände einverstanden. 
6. Es wird allen Zechen empfohlen werden, die jeweiligen Ab 
machungen zwischen Zechenverband und Arbeiterverbänden auf allen 
Schachtanlagen anzuschlagen. 
Ueber die schon ctm 13. Dezember 1918 von den Bergarbeiter- 
verbänden erhobene Forderung ans Gewährung einer Tenerungs- 
zulage und über die Rückerstattung der Kontraktbruchstrafe 
konnte keine Einigung erzielt werden. Zur Gewährung der 
Teuerungszulage erklärten sich die Zecheuvertreter außerstande, 
bezüglich der Kontraktbruchstrafe sei keine Kontrolle mehr mög 
lich. Da der UntMtaatsfekretär Johann Giesberts m 
der Mülheim er Verhandlung über die Beilegung der Streik- 
bewegung auf den Zechen Deutscher Kaiser, Westende usw. er 
klärt hatte, daß eventnell aus Staatsmitteln den Bergarbeiter- 
forderungen Rechnung getragen werden müsse, wurde beschlossen, 
diesbezüglich an die Regierung heranzutreten. 
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