Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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nur  die  Schichten,  für  welche  von  der  Knappschaftskcisse  Krankengeld
gezahlt  wird,  einschließlich  der  Karenztage.  Für  Ueber-  und.  Nebenschichten, ­
  welche  die  Arbeiter  auf  eigenen  Wunsch  als  Ersatz  für  ausgefallene ­
  Schichten  verfahren,  sollen  keine  Lohnzuschläge  gezahlt  werden.
Als  Sonntagsarbeit  gilt  diejenige  Arbeit,  die  während  der  für  die  betreffende ­
  Zeche  geltenden  24stündigen  Sonntagsruhe  geleistet  wird;  als
Ueberarbeit  gilt  die  Zeit,  die  über  acht  Stunden  hinaus  tatsächlich
gearbeitet  >vird.
12.  Die  Frauenarbeit  wird  beseitigt,  sobald  genügend  männliche
Arbeitskräfte  beschafft  werden  können.
13.  Es  wird  allgemein  freies  Geleuchte  gewährt.
14.  Der  Arbeitsnachweis  des  Zechenverbandes  wird  gemäß  den
von  den  Berliner  Zentralstellen  der  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  getroffenen ­
  Vereinbarungen  auf  paritätische  Grundlage  gestellt  werden.
15.  Die  zwischen  einzelnen  Zechen  bestehenden  Sperrabkommen
werden  aufgehoben.

Erhöhung  der  abzugsfähigen  Summe  für  Arbeitsaufwendung
der  Bergarbeiter  bei  der  Einkommcnstcucrveranlagung  auf
mindestens  600  Mark.
Der  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands
übersandte  an  die  Herren  Regierungspräsidenten  zu  Arnsberg,
Münster  und  Düsseldorf  am  16.  Januar  1919  folgenden  Antrag
um  Erhöhung  der  abzugsfähigen  Summe  für  Arbeitsaufwendung
  der  Bergarbeiter  bei  der  Einkommensteuerveranlagung  auf
mindestens  600  Mark:
Im  Auftrag  und  als  Vertreter  der  unserem  Verbände  angehörenden ­
  Bergarbeiter  beantragen  wir,  die  wohllöbliche  Regierung ­
  wolle  bestimmen,  das;  bei  der  Veranlagung  zur  Einkommensteuer ­
  für  das  Steuerjahr  1919  den  Bergarbeitern  für
Arbeitsaufwendung  (Kleider,  Schuhe,  Seife)  ein  erhöhter  Betrag, ­
  und  zwar  den  unterirdischen  600  Mark,  den  Uebertagsarbeitern
  400  Mark  in  Abzug  gebracht  wird;  die  einzelnen  Veranlagungskommissionen ­
  seien  anzuweisen,  dementsprechend  zu
verfahren.
Eine  ausführliche  Begründung  erübrigt  sich  Wohl  angesichts
der  Tatsache,  das;  ein  minderwertiger  Arbeitsanzug  heute  70  bis
90  Mark  kostet,  anstatt  6  bis  9  Mark  1914,  und  keine  sechs
Wochen  hält.  Schuhe  kosten  90  bis  100  Mark  und  ■  darüber,
gegen  9  bis  12  Mark  1914,  und  halten  überhaupt  kaum  ein
Vierteljahr.  Reparaturen  sind  unerschwinglich  teuer,  kaum  ausführbar. ­
  Dazu  kommt  die  teure  und  schlechte  Seife,  die  die
Bergarbeiter  in  weit  größeren  Quantitäten  benötigen,  als  die
sonstigen  Arbeiter.
            
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