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Reichstages vom 18. März 1915 zu ergänzen. Dieser Beschluß
— Drucksache Nr. 56 ll s 1 •— lautet:
Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, 1. die Bekanntmachung
betreffend Wochenbeihilfe während des Krieges vom 3. Dezember da
hin auszudehnen, daß die Wochenbeihilfe allgemein gewährt wird, wenn
der Ehemann bis Ausbruch des Krieges ein Einkommen von weniger
als 2500 Mark bezogen hat.
Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß der Sinn des § 1
der genannten Bundesratsverordnung dem angeführten Beschluß
des Reichstages entspricht, wonach allen Frauen eine Wochen
beihilfe zugestanden werden soll, deren Männer vor Kriegsaus
bruch in einem Versicherungspflichtigen Betrieb gearbeitet und
nicht mehr als 2500 Mk. verdient haben, aber dennoch ist eine
wörtliche Ergänzung des Beschlusses notwendig, sollen nicht eine
Anzahl Frauen rheinisch-westfälischer Bergarbeiter von der
Wohltat der Wochenbeihilfe ausgeschlossen werden.
Der Allg. Knappschaftsverein Bochum, in dem alle im rhei
nisch-westfälischen Bergbau beschäftigten Bergarbeiter gegen
Krankheit versichert sein müssen, hat in seinen Satzungen (§ 9)
jedoch die Bestimmung, daß Leute, die bei ihrer Anlegung vom
Arzt als nur „zum Teil noch erwerbsfähig" befunden werden,
sich von her Krankenversicherung befreien lassen müssen, ehe sie
angelegt werden. Dabei handelt es sich durchaus nicht immer
um ältere oder wirklich kranke Leute, sondern auch um jüngere
und — wie der jetzige Krieg bewiesen hat — um gesunde Leute.
Bergleute, die sich von der Krankenversicherungspflicht befreien
lassen mußten, wurden von den Herren Stabsärzten als gesund
befunden, zum Kriegsdienst eingezogen und widerstehen tat
sächlich allen Strapazen des Krieges. Daß aber felddiensttaug
liche Leute, die vorher in gewerblichen Betrieben beschäftigt,
auch versicherungspflichtig waren, unterliegt keinem Zweifel und,
sofern der Allg. Knappschaftsverein bei solchen Leuten die Be
freiung von der Krankenversicherungspflicht erzwungen hat, liegt
ein Verstoß gegen die Reichsversicherungsordnung vor.
Nur ein Beispiel: Der Bergmann Emil Petsch aus Massen
bei Dortmund, Reckerdingsweg 72, wurde als Ersatzrekrut aus
gehoben und am 28. Dezember nach Köln zum Jnf.-Rgt. 39 ein
gezogen. Nach zweimonatiger Ausbildung ist P. am 2. März
mit seinem Truppenteil nach dem östlichen Kriegsschauplatz aus
gerückt und kämpft seither in der Front. Frau P. hat am
22. Januar 1915 einem Kinde das Leben geschenkt und daraufhin
beim Allg. Knappschaftsverein als derjenigen Krankenkasse, der
ihr Mann gesetzlich angehören mußte, den Antrag auf Ge
währung der Wochenbeihilfe gestellt. Diesen Antrag hat die