126 Zweiter Teil. Äanbct. VI. Handlungsgehilfe und Handlungslehrling.
zufallen wird, diesen Entwickelungsprozeß mehr als die heute lebende Generation durch
zukämpfen, für eine erfolgreiche Durchführung dieser schwierigen Aufgabe entsprechend
vorbereitet und vorbildet.
Die Erziehung und Ausbildung des jungen Kaufmanns wurde langezeit hin
durch von der Auffassung beherrscht, daß derselbe nur für den Prinzipal da fei.
Erst allmählich, als der Handel selbst nicht mehr in feinen gewohnten Bahnen zu
führen war und die Aufhebung der zünftlerischen Vorrechte einen allgemeinen Andrang
zum Kaufmannsberuf hervorrief, nahm auch das Verantwortlichkeitsgefühl des Lehr
herrn gegenüber feinen Lehrlingen einen anderen Charakter an. Der moderne Handels
betrieb hatte inzwischen auch ganz neue Lebensbedingungen erhalten. Alle Schwierig
keiten des Verkehrs waren in Wegfall gekommen, die Bezugsquellen wurden so bekannt,
daß mit der Entwicklung der Massenproduttion der Kaufmann auch nicht mehr einen
Schritt zu tun brauchte, um sich von allen Seiten Offerten zu holen. Der Geld
verkehr wurde so erleichtert, das Kreditwesen so ausgebildet, die Bedürfnisse der
Konsumenten so ins Massenhafte gesteigert, daß alles nach diesem geldbringenden
Beruf hinströmte. And doch war der Beruf in anderer Beziehung gerade dadurch
schwieriger geworden. Je leichter es war, Kaufmann zu werden, desto schwieriger war
es, Kaufmann zu bleiben. Jetzt war die Frage nach der anderen Richtung hingedrängt:
Es kam nicht mehr darauf an, zu wissen, wo man Ware beziehen sollte, sondern wo
sie abzusetzen war.
Der Kaufmann wurde, durch die Konkurrenz gedrängt, gezwungen, feste Preise
einzuhalten, und so brachte die Konkurrenz das Willkürliche des Handels in eine
bestimmte Form. Der Betrieb wurde rationeller, aber das Risiko bezüglich des
Absatzes war ein ungleich größeres. Man konnte schneller reich werden, aber auch
schneller verarmen. Der Betrieb eines Handelsgeschäftes verlangt heute eine regelrechte
und ziemlich umfangreiche Fachbildung und bedingt außerdein eine Kenntnis der ver
schiedenen den Handel regelnden Gesetze (Wechselordnung, Gewerbeordnung, Handels
gesetzbuch). Die Fracht- und allgemeinen Ankostenberechnungen sind zu einem der
wichtigsten Fattoren bei der Gewinnberechnung geworden, seitdem der Einkauf und
der Verkauf keine großen Spannungen mehr gegenüber der Konkurrenz läßt. Es
dringt in den Handelsbetrieb geradezu ein arithmetisches Prinzip hinein, gegen dessen
Gesetz niemand ungesttaft sündigt. Man muß mit der Tatsache rechnen, daß der
ordnungsmäßige Betrieb eines größeren Handelsgeschäftes heute genau so schwierig
ist und so besondere betriebstechnische Kenntnisse bedingt wie andere Erwerbszweige auch.
Wie wird nun heute der junge Kaufmann für den offenbar schwerer gewordenen
Beruf vorgebildet?
Es liegen mir hier zwei kleine Antersuchungen vor, die eine aus Frankfurt a. M.,
die andere aus Braunschweig, die einige bemerkenswerte Tatsachen offenbaren.
In Frankfurt ist nach dieser Enquete eine Lehrzeit von 3 Jahren bei 62% der
befragten Lehrlinge zu konstatieren. 15% machen eine solche von 2% Jahren und
23% eine solche von 2 Jahren durch. Die Anterweisung geschieht in der Weise, daß
die Lehrlinge in kleineren Geschäften durch die Angestellten, in größeren Geschäften
durch die älteren Lehrlinge und nur in ganz seltenen Fällen durch den Lehrherrn unter
wiesen werden. Bei 50% bestanden die Arbeiten im ersten Lehrjahre im Offnen und
Schließen des Geschäftes, im Aufräumen, Abstäuben, in Botengängen und vielleicht
noch im Kopieren und ähnlichen untergeordneten Arbeiten. Erst im dritten Jahre, bei
besseren Geschäften auch schon im zweiten Jahre kam etwas Korrespondenz und Buchhaltung
hinzu; einige Lehrlinge wurden sogar mit dem Kassen- und Wechselwesen bekannt gemacht.
Bei einer Erhebung, die wir in Braunschweig anstellten, und die sich auf 90 Lehr
linge erstreckte, stellte es sich heraus, daß nicht weniger als 26 von diesen während der
Lehrzeit überhaupt nicht zu schriftlichen Arbeiten gekommen waren; ihre Tätigkeit be-