Kapitel II. Die Theorie der Bodenrente und ihre Anwendungen. 689
„Stellen wir uns vor“, schreibt Stuart Mill, „daß es eine Art
Einkommen gäbe, die das Bestreben hat, beständig ohne jede An
strengung und ohne jedes Opfer von seiten des Besitzers größer zu
werden, So daß diese Besitzer in der Gemeinschaft eine Klasse dar
stellen, die sich auf Grund des natürlichen Laufes der Dinge fort
schreitend bereichert, obgleich sie eine absolut passive Rolle spielt.
Es würde dann keine Verletzung irgendwelcher Prinzipien sein, auf
denen das Privateigentum beruht, wenn der Staat sich diesen Zuwachs
des Reichtums oder einen Teil dieses Zuwachses, im Maße wie er
sich bildet, aneignet. Eigentlich würde er niemandem etwas nehmen,
sondern einen durch die Umstände geschaffenen Zuwachs des Reich
tums nur zum Nutzen der Gesellschaft verwenden, anstatt ihn als
einen unverdienten Vermögensznwachs einer Sonderklasse zufließen
zu lassen. In genau diesem Fall befindet sich nun die Rente“ 1 ).
Gegen dieses Argument scheint sich wirklich nichts entscheiden
des einwenden zu lassen. Auf jeden Fall schlug man sofort nach
dem Erscheinen des Werkes Ricakdo’s die Konfiskation der Rente zu
gunsten des Staates vor.
Schon 1821 schrieb sein Freund James Mill, daß der Staat mit
vollem Recht nicht nur die jetzige Rente, sondern auch die zu
künftige Steigerung der Bodenrente für sich in Anspruch nehmen
könne, um damit die öffentlichen Ausgaben zu decken 2 ). Etwas
später drückten die Saint-Simonisten den gleichen Gedanken aus 3 ).
Hauptsächlich war es aber der Sohn von James Mill, Stuart Mill,
der diesem Gedanken anhing. Schon in seinen Principles of
Political Economy legt er den allgemeinen Plan dieser Reform
dar. Nach 1870 findet man ihn noch besser in dem Programm der
von ihm gegründeten Liga der „Land tenure Reform Association“
ausgeführt, die seine Ideen verbreiten sollte, sowie in den Reden und
Kommentaren, die damit Zusammenhängen 4 ).
Die Grundzüge waren die folgenden: 1. Der Staat kann sich
nur die zukünftige Bodenrente aneignen, soweit sie sich nach der
’) Principles, B. V, Kap. II. § 5.
s ) Jasibs Mill; Elements of Political Economy, Kap. IV, Abt. 6
(franz. Übers, von 1828, SS. 270—271). „Diese fortwährende Erhöhung der Bodenrente,
die auf Umständen beruht, die sich aus der Gemeinschaft ergeben und nicht aus
dem Tun und Lassen irgendeines Besitzers, scheint nicht weniger dazu geeignet,
in besonderer Weise den Bedürfnissen des Staates dienstbar gemacht zu werden,
als das Einkommen aus Boden in einem Lande, wo der Boden niemals Privateigentum
gewesen ist.“
8 ) Vgl. oben S. 257.
4 ) Principles of Political Economy, Bd. V, Kap. II, § 5. Vgl. auch im
selben Buche, Kap. III, §§ 2 und 6. Siehe das Programm der Liga in Disser-
tations and discussions, B. IV.