Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Erstes Buch. Die Begründer. 
falschen Vorgänge, der von der natürlichen Ordnung abweicht, ver 
bunden sind. Soll man diese Steuern der sterilen Klasse auferlegeu? 
Da sie aber so wie so schon, laut ihrer Definition, unproduktiv ist, 
d. h., da sie nur den Gegenwert dessen, was sie verzehrt, erzeugt, 
so heißt, ihr 600 Millionen nehmen, sie dazu zu zwingen, ihren Ver 
brauch oder ihre Rohstoffkäufe um die gleiche Summe zu verringern, 
und infolgedessen die landwirtschaftliche Produktion in der Zukunft 
zu vermindern, — ausgenommen es gelingt den Industriellen, den 
Preis ihrer Erzeugnisse um 600 Millionen zu steigern. In diesem 
Falle ist es ebenfalls die Klasse der Grundbesitzer, die die Folgen 
trägt, sei es unmittelbar für das, was sie verbraucht, oder mittelbar 
für das, was ihre Pächter verbrauchen r ). 
Diesem Gedankengange scheint die Idee zugrunde zu liegen, daß 
die Einkünfte der landwirtschaftlichen und industriellen Klassen nicht 
eingeschränkt werden können, weil sie nur das unumgängliche not 
wendige Minimum der Produktionskosten vorstellen. Folglich scheint 
auch schon jenes Gesetz des Lohnes, das man später das eherne 
Lohngesetz genannt hat, in ihm enthalten zu sein. Sicherlich kennt 
jeder die erbarmungslose Formel, in welche Tuegot dieses Gesetz 
gefaßt hat, ohne übrigens damit zuzugeben, es rechtfertigen zu 
wollen * 2 ). Aber vor ihm hat schon Quesnay, in nicht weniger klaren, 
wenn auch weniger bekannten Worten gesagt: „Man wird vergeblich 
dem entgegenhalten, daß die Lohnempfänger, indem sie ihren Ver 
brauch einschränken und sich Genüsse versagen, die Steuern zahlen 
könnten, die man von ihnen verlangt, ohne daß diese Steuer zuletzt 
auf die ersten Austeiler der Ausgaben zurückfallen würde . . . aber 
die Höhe des Lohnes, und folglich auch die Genüsse, 
die die Lohnempfänger sich verschaffen können, sind 
durch die scharfe Konkurrenz, die sie sich unterein 
ander machen, genau bestimmt und auf das geringste 
„Es ist dies eia Vorschuß, den der Grundbesitzer wohl oder übel ihnen i® 
Lohn oder Almosen zurückerstatten muß; doch ist es ein Vorschuß, den der Arm® 
dem Reichen macht, und dessen verzögerte Zurückzahlung den ersteren allen Schrecke" 
des Elendes aussetzt. Der Staat fordert von dem, der nichts hat, und sofort werde" 
gegen den, der nichts hat, alle Mittel der Rechtsordnung, alle Strafbestimmungen i" 
Anwendung gebracht“ (Turgot, (Euvres I, 413). 
„Es liegt auf der Hand, daß es in diesem Pall den Grundbesitzern viel teurer 
zu stehen kommt, als wenn sie direkt ohne Erhebungskosten dem Fiskus den be 
treffenden Teil ihres Einkommens überweisen“ (Düpont de Nemours, S. 352). 
2 ) „Bei jeder Arbeit muß es zutreffen und trifft es auch tatsächlich zu, daß der 
Lohn des Arbeiters sich auf das beschränkt, was zum Erwerb seiner Unterhaltsmitt® 1 
ausreicht“ (Reflexions sur la formation des richesses, § VI). Es ist aber immerhi® 
möglich, daß ebenso, wie Christus, als er sagte: „Denn Arme habt ihr allezeit b® 1 
euch“, auch Turgot nicht ein allgemeingültiges Gesetz, sondern nur den gerade b®' 
stehenden Zustand im Auge hatte.
	        
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