Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Erstes  Buch.  Die  Begründer.

falschen  Vorgänge,  der  von  der  natürlichen  Ordnung  abweicht,  verbunden ­
  sind.  Soll  man  diese  Steuern  der  sterilen  Klasse  auferlegeu?
Da  sie  aber  so  wie  so  schon,  laut  ihrer  Definition,  unproduktiv  ist,
d.  h.,  da  sie  nur  den  Gegenwert  dessen,  was  sie  verzehrt,  erzeugt,
so  heißt,  ihr  600  Millionen  nehmen,  sie  dazu  zu  zwingen,  ihren  Verbrauch ­
  oder  ihre  Rohstoffkäufe  um  die  gleiche  Summe  zu  verringern,
und  infolgedessen  die  landwirtschaftliche  Produktion  in  der  Zukunft
zu  vermindern,  —  ausgenommen  es  gelingt  den  Industriellen,  den
Preis  ihrer  Erzeugnisse  um  600  Millionen  zu  steigern.  In  diesem
Falle  ist  es  ebenfalls  die  Klasse  der  Grundbesitzer,  die  die  Folgen
trägt,  sei  es  unmittelbar  für  das,  was  sie  verbraucht,  oder  mittelbar
für  das,  was  ihre  Pächter  verbrauchen  r ).
Diesem  Gedankengange  scheint  die  Idee  zugrunde  zu  liegen,  daß
die  Einkünfte  der  landwirtschaftlichen  und  industriellen  Klassen  nicht
eingeschränkt  werden  können,  weil  sie  nur  das  unumgängliche  notwendige ­
  Minimum  der  Produktionskosten  vorstellen.  Folglich  scheint
auch  schon  jenes  Gesetz  des  Lohnes,  das  man  später  das  eherne
Lohngesetz  genannt  hat,  in  ihm  enthalten  zu  sein.  Sicherlich  kennt
jeder  die  erbarmungslose  Formel,  in  welche  Tuegot  dieses  Gesetz
gefaßt  hat,  ohne  übrigens  damit  zuzugeben,  es  rechtfertigen  zu
wollen *  2 ).  Aber  vor  ihm  hat  schon  Quesnay,  in  nicht  weniger  klaren,
wenn  auch  weniger  bekannten  Worten  gesagt:  „Man  wird  vergeblich
dem  entgegenhalten,  daß  die  Lohnempfänger,  indem  sie  ihren  Verbrauch ­
  einschränken  und  sich  Genüsse  versagen,  die  Steuern  zahlen
könnten,  die  man  von  ihnen  verlangt,  ohne  daß  diese  Steuer  zuletzt
auf  die  ersten  Austeiler  der  Ausgaben  zurückfallen  würde  .  .  .  aber
die  Höhe  des  Lohnes,  und  folglich  auch  die  Genüsse,
die  die  Lohnempfänger  sich  verschaffen  können,  sind
durch  die  scharfe  Konkurrenz,  die  sie  sich  untereinander ­
  machen,  genau  bestimmt  und  auf  das  geringste
„Es  ist  dies  eia  Vorschuß,  den  der  Grundbesitzer  wohl  oder  übel  ihnen  i®
Lohn  oder  Almosen  zurückerstatten  muß;  doch  ist  es  ein  Vorschuß,  den  der  Arm®
dem  Reichen  macht,  und  dessen  verzögerte  Zurückzahlung  den  ersteren  allen  Schrecke"
des  Elendes  aussetzt.  Der  Staat  fordert  von  dem,  der  nichts  hat,  und  sofort  werde"
gegen  den,  der  nichts  hat,  alle  Mittel  der  Rechtsordnung,  alle  Strafbestimmungen  i"
Anwendung  gebracht“  (Turgot,  (Euvres  I,  413).
„Es  liegt  auf  der  Hand,  daß  es  in  diesem  Pall  den  Grundbesitzern  viel  teurer
zu  stehen  kommt,  als  wenn  sie  direkt  ohne  Erhebungskosten  dem  Fiskus  den  betreffenden ­
  Teil  ihres  Einkommens  überweisen“  (Düpont  de  Nemours,  S.  352).
2 )  „Bei  jeder  Arbeit  muß  es  zutreffen  und  trifft  es  auch  tatsächlich  zu,  daß  der
Lohn  des  Arbeiters  sich  auf  das  beschränkt,  was  zum  Erwerb  seiner  Unterhaltsmitt® 1
ausreicht“  (Reflexions  sur  la  formation  des  richesses,  §  VI).  Es  ist  aber  immerhi®
möglich,  daß  ebenso,  wie  Christus,  als  er  sagte:  „Denn  Arme  habt  ihr  allezeit  b® 1
euch“,  auch  Turgot  nicht  ein  allgemeingültiges  Gesetz,  sondern  nur  den  gerade  b®'
stehenden  Zustand  im  Auge  hatte.
            
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