Full text: Organisation

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IV. Staatliche und private Organisation. 
Die näheren Belege für diese Sätze finden sich in dem 
angegebenen rechtsphilosophischen Werke. 
Daraus folgt nun ein für uns sehr wichtiger Satz: 
die Organisation ist die Quelle des Eigentums. 
Denn es ist nur ein anderer Ausdruck für das Obige, 
wenn man sagt: die primitiven Organisationen von 
Fischern und Jägern und Ackerbauern waren das 
Rechtssubjekt. Eine zu bestimmten Zwecken gebildete 
Gruppe ist aber der Embryo einer Organisation und 
der passende Vergleichspunkt mit den höchsten Organi 
sationen ist der Zweckgedanke: nicht irgendwelche phan 
tastische Theorie, sondern der „Gebrauchszweck" ent 
schied über die beiden Arten von Eigentum. Die Ent 
stehung der zweiten, des Privateigentums (mit dem 
Zwischenglied der Familie) aus dem gemeinsamen 
wird man sich zeitlich sehr nahe an die erste Form heran 
gerückt, beide also als fast gleichzeitig zu denken haben. 
Denn es muß sich sehr bald herausgestellt haben, daß 
Vieles (persönliche Werkzeuge und Waffen, Gebrauchs 
gegenstände usf.) besser von den Einzelnen als eigen 
behütet und gepflegt wird, als von Allen, woran sich 
der Erwerb eines Eigentumsrechtes durch Arbeit 
(bes. beim Ackerbau) ungezwungen anschließt. Ganz 
genaues historisches Nacheinander kann hier die Anthro 
pologie nicht liefern; genug wenn sie lehrt, daß von 
einem sentimentalen oder theoretischen Kommunismus 
nie die Rede war, der durchaus Sache später rationalisti- 
scher Konstruktion ist, sondern der Zweck entschied, 
wem das Eigentum zuerkannt wurde, der Organisa 
tion oder den Einzelnen. 
In jedem Kulturland wird man jedenfalls Organi 
sation und Einzelleistung schon nebeneinander finden
	        
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