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IV. Staatliche und private Organisation.
der Menschen jetzt und in Zukunft gestalten und regeln
sollen. Die Betrachtung der ethischen Seite ergibt
also zugleich die Grundlagen des Rechtsanspruches; je
nachdem Eigentum als moralisch (was ich der Kürze
halber mit „ethisch" gleichsetze, da man es nur ziemlich
künstlich nochmals trennen kann) zu erweisen ist, hat
es einen Anspruch, als Recht zu gelten und durch
Recht geschützt zu werden.
Das Eigentum jener Primitiven Zweckverbände war
ohne weiteres „Recht" schon weil es damals nichts
anderes gab; dieser Ursprung aus der Organisation
deutet nur auf ein Vorwiegen des gemeinsamen vordem
individuellen Interesse in dieser Frage hin und auf
ein Überwiegen des Zweckgedankens. Moralisch oder
nicht — jene Vereinigungen mußten bald dem Privateigentum
weichen und es entspricht der Entstehung
alles Ethischen aus einem indifferenten „natürlichen"
Untergrund, wenn jene Anfänge einen besonderen
Wertcharakter nicht besitzen, sondern aus dem Kampf
ums Dasein geboren wurden. Der Zweck aber verweist
das Eigentum von vornherein in die angewandte
Ethik; zu den reinen Grundbegriffen gehört dieser nicht
und ohne weiteres kommt ihm gar keine ethische Qualität
zu. Daß eine solche auch durch die aus dem Naturrecht
berühmte „Okkupation" nicht begründet wird, ist
klar; diese ergibt den Besitz aber kein ethisches Recht
auf ihn. Genau so beim Staat, der erst durch Kulturleistungen
ein ethisches Recht auf durch Kriegsrecht
eroberte Gebiete gewinnt. Denn diesen Titel verleiht
unzweifelhaft die Arbeit, weil Betätigung im Gegensatz
zu Müßiggang immer als praktischer ethischer Wert gegolten
hat. Etwa die Überspanntheiten indischer Bettel-