Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Bank.  Wie  die  anderen  Girobanken,  betrachtete  auch  sie  es  als  eine
ihrer  Hauptaufgaben,  der  Miinzverschlechterung  und  der  durch  die  „Kipper
und  Wipper"  geübten  Münzbeschneidung  Einhalt  zu  tun.  Ein  Guthaben
konnte  ursprünglich  nur  durch  Einzahlung  vollwichtiger  Taler  erworben
werden.  Eine  Kreditgewährung  war  ausgeschlossen.  Umschriften  und
Abhebungen  erfolgten  durch  Anweisungen  über  ein  bestiinmtes  Quantum
Silber.  Rechnungsgeld  war  die  „Mark  Banko",  die  eine  ideale
Werteinheit  von  8 1 / 3  g  Feinsilber  war.
Ein  Teil  der  Depositen-  und  Girogelder  wurde  gegen  Unterpfand
ausgeliehen.  Da  alle  Geschäfte  der  Bank  auf  solider  Grundlage  beruhten
und  die  strengen  Satzungen  fast  stets  eingehalten  wurden,  so  hatte  sie
unter  den  schlimmen  Zeiten  (Krisen,  1813  Plünderung  ihrer  Kassen
durch  Marschall  Davoust)  nur  verhältnismäßig  wenig  zu  leiden.
Mit  Schaffung  einer  einheitlichen  Währung  für  das  ganze  Deutsche
Reich  (1873)  war  die  Banko-Mark  überflüssig  geworden,  und  als  am
1.  Januar  1876  die  Deutsche  Reichsbank  ihre  Tätigkeit  begann,  wurde
aus  der  Hamburger  Bank  eine  Filiale  der  Reichsbank.  Das  von  ihr
eingeführte  Girosystem  wurde  von  der  Reichsbank  übernommen  und  war
auch  vorbildlich  für  den  Giro-Fernverkehr.  Wenn  Hamburg  heute  ein
so  gutes  Zahlsystem  (weit  verbreiteter  lokaler  Giroverkehr)  besitzt,  so  verdankt ­
  es  dies  in  erster  Linie  seiner  alten  Girobank.
Ebenso  wie  die  Hamburger  Bank,  widmete  sich  auch  der  im  Jahre  1621  errichtete ­
  Sancokublieoin  Nürnberg  dem  Giro-  und  Depositengeschäft,
ohne  jedoch  jemals  die  Bedeutung  der  Amsterdamer  oder  Hamburger  Bank  erlangt ­
  zu  haben.
Ein  Rechnungsgeld  besaß  auch  die  am  17.  Juni  1765  von  Friedrich
dem  Großen  ins  Leben  gerufene  „Kgl.  Giro  -undLehnbank"  in
B  e  r  l  i  n  Z  und  die  im  gleichen  Jahre  errichtete  „G  i  r  o  -  u  n  d  L  e  i  h  -
bank"  in  Breslau.  Das  Bankpfund  —  1 / i  Friedrichsdor  hatte  24  Groschen ­
  zu  12  Pfennig.  Alle  königlichen  Kassen  und  alle  in  Berlin  und
Breslau  ansässigen  Kaufleute  sollten  ihre  Bücher  in  dieser  Valuta  führen,
und  alle  Wechsel  im  Betrage  von  mehr  als  100  Talern  mußten  in  Berlin
oder  Breslau  bei  der  Bank  zahlbar  gemacht,  d.  h.  in  dieser  Baukvaluta
ausgestellt  werden.
Literatur:  Geschichte  der  Königlichen  Bank  in  Berlin  1765—1846
lVerfasser  von  Niebuhr).  Berlin  1854.
            
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