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Der Wechsel dient somit weiter zur W e r t a n l a g e, besonders für
diejenigen, die auf Liquidität (flüssige Anlage) achten müssen. Seiner
Verwendung als S i ch e r u n g s m i t t e l (Kautionswechsel) hat der ver
teuerte Wechselstempel erheblich Abbruch geleistet.
Die Erkenntnis der hohen wirtschaftlichen Bedeutung des Wechsels
hat dazu geführt, die Beschränkungen der Wechselfähigkeit auf bestimmte
Berufsklassen aufzuheben. Im Art. 1 der WO. heißt es: W e ch s e l f ä h i g
ist jeder, der sich durch Verträge verpflichten kann.
d) Arten und Erfordernisse des Wechsels.
Je nachdem der Aussteller eines Wechsels einen Dritten beauftragt,
die Zahlung zu leisten, oder selbst verspricht, Zahlung bei Fälligkeit zu
leisten, unterscheidet man:
1. Die trassierten (gezogenen) Wechsel oder Tratten.
Von ihnen handeln die Artikel 4—95 der WO.
2. Die eigenen oder trockenen Wechsel, auch Solawechsel
genannt, weil sie nur in einem Exemplar ausgefertigt werden. Sie
kommen im kaufmännischen Verkehr verhältnismäßig selten vor und
werden hauptsächlich als Sicherheit für Darlehen oder an Behörden (z. B.
Eisenbahn oder Post) als Sicherheit für gestundete Gebühren gegeben.
Ist der Ausstellungsort des Wechsels mit dem Orte der Zahlung
identisch, so liegt ein P l a tz w e ch s e l, sonst ein D i st a n z w e ch s e l vor.
Ist ein Wechsel an einem anderen Platze als an dem Wohnort des Be
zogenen z a h l b a r, so nennt man ihn D o m i z i l w e ch s e l. Domiziliert
(Vermerk: „zahlbar bei") werden hauptsächlich Wechsel auf kleinere Plätze,
auf sog. Nebenplätze, an denen die Deutsche Reichsbank eine Filiale
nicht besitzt, und die schwer weiter zu begeben sind, weil die Einlösung (das
Inkasso) und ein etwaiger Protest mit größeren Kosten verknüpft sind.
Die als Domizilstelle benannte Bank oder Bankfirma löst den Wechsel
natürlich nur ein, wenn ihr der Betrag (einschließlich der Domizilpro-
vision) zu diesem Zweck zugegangen ist oder der Auftraggeber ein ent
sprechendes Guthaben bei ihr besitzt.
Zu unterscheiden von den reinen, eigentlichen Domizilwechseln sind die
uneigentlichen Domizilwechsel, die sog. Zahlstellenwechsel,
das sind Wechsel, auf denen zwar eine von der Wohnung des Bezogenen
verschiedene Zahlungsadresse angegeben ist, Bezogener und