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Depot- und Depositengeschäft zugelassen, wenn ihnen die zum ordnungs
mäßigen Betrieb erforderlichen Mittel im Inland zur Verfügung stehen,
lvenn die Vorstandsmitglieder die erforderliche Zuverlässigkeit und genügend
fachliche Vorbildung besitzen, und wenn die Zulassung volkswirtschaftlich
gerechtfertigt ist.
Bei Genossenschaften genügt, daß sie einem Revisionsverbande
angehören, und daß der Geschäftsbetrieb nicht über den Kreis ihrer Mit
glieder hinausgeht. —
Das Bankgeheimnis ist noch nicht wieder hergestellt, da bestehen
geblieben ist die Auskunftspflicht der Banken auf besondere Anfrage der
Finanzämter. In Wegfall gekommen ist dagegen die Einsendung von
Kunden Verzeichnissen und der Depotzwang (bei Einlösung
inländischer Zinsscheine).
III. Passivgeschäfte der Banken.
J. Das Deposttengeschäst Z.
a) Sicherheit und Art der Depositen.
Hauptziel aller Banken und Bankiers ist Ansammlung, Aufbewahrung
und Verteilung von Geldern. Die Aufnahme der Gelder geschieht bei
den Kreditbanken hauptsächlich in Form der Depositen: Die Gläubiger
(Kunden) bringen das Geld dem Schuldner (Bankier, Bank) zur geschäft
lichen Benutzung. Das moderne Depositengeschäft, wie es insbesondere
unsere großen Kreditbanken Pflegen, hat sich aus dem Depositengeschäft
der alten Girobanken entwickelt. Der wesentliche Unterschied
st Literatur: Gustav Mötsch mann, Das Depositengeschäft der Ber
liner Großbanken. München 1915. Georg Obst, Das Bankgeschäft, Bd. 1
und II. 8. Ausl. Stuttgart 1924. Willi Prion, Die deutschen Kreditbanken
tm Kriege und nachher. Stuttgart 1917. CaesarStraus, Unser Depositen-
geldsystem und seine Gefahren. Frankfurt a. M. 1892. Otto Warschauer,
Das Depositenbankwesen in Deutschland mit besonderer Berücksichtigung der
Spareinlagen. Conrads Jahrbücher 1904, S. 454 ff. H. H a r t u n g , Die
Depositengelder in der Bankenquete. Berlin 1910. Referate aus dem III. deutschen
Bankiertag in Hamburg (1907) von Iaff 6, Damme und Müller. Weiter:
die Stenographischen Berichte der Bankenquete, Berlin 1910.