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fach beschränkt. Dem Ehemann steht (§ 1363 BGB.) die Verwaltung und
Nutznießung des eingebrachten Gutes zu; Verfügungen über dieses Ver
mögen bedürfen also, im Gegensatz zum Vorbehaltsgut, seiner Geneh
migung. Da die Bank nicht feststellen kann, ob und inwieweit das Ver
mögen der Ehefrau Vorbehaltsgut ist, läßt sie sich grundsätzlich vor der
Eröffnung eines Kontos schriftliche Genehmigung des Ehemannes erteilen.
Diese Genehmigung genügt für alle später vorzunehmenden Geschäfte.
c) Verzins ling der Depositengelder.
Die Höhe der Zinsen für Depositengelder richtet sich in erster Linie nach
der Länge der ausbedungenen Kündigungsfrist. Gelder, die jederzeit voni
Hinterleger zurückverlangt werden können (Gelder an esll), haben für die
Bank nur geringen Wert, denn den k u r z f ä l l i g e n Forderungen
müssen leicht verfügbare Deckungsmittcl gegenüberstehen, damit auch in
kritischen Augenblicken die Bank nicht zahlungsunfähig wird. Gelder „mit
täglicher Kündigung" („Tägliches Geld") werden daher nur niedrig verzinst.
Entsprechend ihren Aktivgeschäften sind die Banken auch bestrebt, Depo
siten mit ein- oder mehrmonatlicher Kündigungsfrist zu erlangen, für die
sie, gemäß ihrem eigenen hiermit erzielten Gewinn, höhere Zinsen ge
währen. Vergütet die Bank z. B. für Gelder, die täglich zurückgefordert
werden können, 4V2 %, so ist die Verzinsung der Mvnatsgclder —
d. h. der Gelder, die einen Monat vor ihrer Abhebung gekündigt werden
müssen — etwa 5 %, die der Dreimonatsgelder etwa 6 %.
Viele Banken und Bankinstitute machen einen Unterschied zwischen „Ein-
bzw. Dreimonatsgeldern fix" und „ein- bzw. dreimonatlichen Geldern". Unter
Geldern, die auf drei Monate fix gegeben sind, werden Depositen verstanden,
die nach drei Monaten, vom Tage der Einzahlung ab gerechnet, fällig sind und
deren Verzinsung dann auch, falls eine Prolongation nicht stattfindet, in der
Regel mit diesem Tage endet. Dreimonatsgelder dagegen müßen drei Monate
vor dem Termin, an dem Rückzahlung gewünscht wird, noch besonders ge
kündigt werden.
Neben der Länge der Kündigungsfrist hat die allgemeine Lage des Geld-
Marktes, die in dem Bankdiskont und dem Privatdiskonr
ihren Ausdruck findet, Einfluß auf die Höhe der Zinsen für Depositengelder.
Durch K 0 n d i t i 0 n e n k a r t e l l e sind die Zinssätze fauch fürs Soll;
weiter auch die Provisionssätze usw.) einheitlich fürs Reich, für
größere Gebiete oder für den Platz festgesetzt.