Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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verständigen zur Durchführung gelangen würden, ergriff die Reichsbank 
zur Sicherung der Stabilisierungspolitik die Initiative: 
Sie errichtete auf Grund des Gesetzes vom 19. März 1924 die 
Deutsche G o l d d i s k o n t b a u k, die der deutschen Wirtschaft erheb 
liche Goldkapitalien zuführte — hauptsächlich durch Rediskontierungen im 
Auslande — und damit die deutsche Kredit- und Währungslage wesentlicb 
erleichterte, und führte die gesamten Geschäfte der Golddiskontbank für 
deren Rechnung. 
Die Golddiskontbank war aber nicht das eigentliche Ziel; sie sollte viel 
mehr nur eine Zwischenlösung bilden. Der Reichsbank war, um „der künf 
tigen Entwicklung der deutschen Währungsverhältnisse nicht vorzugreifen", 
das Recht gegeben, die Goldbank zu liquidieren, sobald die endgültige 
Währungsbank errichtet sei. 
Das Dawes-Komitee hatte Errichtung eines neuen Noteninstituis oder 
Umgestaltung der bisherigen Reichsbnnk vorgeschlagen. Die Entscheidung 
hierüber sollte ein „Organisationskomitee" treffen, dem der 
Reichsbankpräsident Or. Schacht und der englische Bankier Sir Ro 
bert Kindcrslcy angehörte. Dieses Komitee entschied sich für eine 
Reorganisierung der bisherigen Notenbank. Die Be 
gründung lautet: 
„Im Hinblick auf die Tatsache, daß die Organisation der Reichsbank mit 
ihren 95 Hauptstellen und 350 Zwischenstellen nach Ansicht unseres Ko- 
uiitees für jede neue Notenbank nötig sei, kam unser Komitee zu dem 
Schlüsse, daß die beste Methode zur Herbeiführung des von den Experten 
in Aussicht genommenen Zustandes unter möglichst geringen Eingriffen in 
das nationale Leben Deutschlands zum größten Vorteil aller Beteiligten 
darin bestehen würde, die bestehende Bank zu reorganisieren durch Zu 
teilung von neuen Anteilen an die bisherigen Anteilhaber, wie in deni 
Plane vorgesehen, und durch weitere Kapitalausgabe." 
Das Organisationskomitee, das Reichsbank-Dircktoriuin und die Reichs 
regierung arbeiteten nunmehr einen Entwurf zu einem Bankgesetz aus. 
Nachdem dieser am 21. August 1924 die Zustimmung des Reichsrats ge 
funden hatte, wurde er noch ani selben Tage dem Reichstag als Drucksache 
vorgelegt, ani 29. August von ihm in 3. Lesung verabschiedet und unter dem 
30. August 1924 als B a n k g e s e tz veröffentlicht.
	        
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