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der Mitglieder der Bezirksausschüsse erfolgt durch das Reichsbankdirektorium
aus den am Platze der Zweiganstalt oder in deren Nähe wohnhaften
Anteilseigner deutscher Reichsangehörigkeit, die mindestens je
3000 RM Reichsbankanteile besitzen.
Neu geschaffen durch das Bankgesetz vom 30. August 1924 ist der Gener
a l r a t. Er besteht aus 7 deutschen Mitgliedern — unter ihnen der
Reichsbankpräsident als Vorsitzender — und 7 ausländischen Mitgliedern,
die den im Dawes-Plan bezeichneten Nationen (England, Frankreich, Italien,
Belgien, Vereinigte Staaten von Amerika, Holland und Schweiz)
entnommen sind. Um die Unabhängigkeit der Mitglieder zu sichern, dürfen
sie nicht Beamte ihres Staates sein und von einem Staate oder dessen
Regierung eine Bezahlung erhalten. Fachkenntnisse allein sollen für ihre
Wahl entscheidend sein.
Monatlich einmal soll der Generalrat die Berichte prüfen, die ihm vom
Präsidenten und dem Notenkommissar ss. unten) vorgelegt tverden und
über etwaige Vorschlüge dieser beiden wichtigsten Persönlichkeiten der Bank
Beschluß fassen. Ausdrücklich aber wird sin § 18) betont, daß dadurch die
dem Reichsbankdirektorium vorbehaltenen Rechte der Verwaltung in
keiner Weise beeinträchtigt werden dürfen Z.
Einen Ersatz für das in Wegfall gekommene Reichsbank-Kurat
o r i u m soll die Berichterstattung an die Reichsregierung bieten. § 20
des neuen Bankgesetzes bestimmt: „Zur Aufrechterhaltung einer ständigen
Fühlung in den währungs- und finanzpolitischen Angelegenheiten ist das
Reichsbnnkdirektoriuni verpflichtet, in r e g e l m ä ß i g e n Zeitabstäuden
der Reichsregierung sowie jederzeit auf Ersuchen über Angelegenheiten
dieser Art Bericht zu erstatten."
>) Die Bestrebungen, die Mitwirkung von Ausländern im Generalrat überhaupt
auszuschalten, sind, schreibt Schacht in seinem Kommentar zum Bankgesetz
sBerlin 1926, S. 32), deswegen ohne Erfolg geblieben, weil der Reichsbank
eine wesentliche Rolle hinsichtlich der Annahme und Verwendung der Reparationszahlungen
zugewiesen ist. Da das Deutsche Reich seiner Reparationspslicht
durch Einzahlungen in deutscher Währung auf das bei der Reichsbauk
geführte Konto des Reparationsagenten genügen kann, glaubten die Sachverständigen
bei der großen Bedeutung, die dieses Konto für die Durchführung
des Dawes-Plans hat, auf eine Mitwirkung im Generalrat
nicht verzichten zu können. Praktisch ist diese Mitwirkung aber nicht von
wesentlicher Bedeutung.