Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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g) Noten deck» ngssy st eme und Notenkontingentierung. 
Gemeinsam ist, bzw. sollte allen Noteninstituten die Sorge für die Er 
füllung zweier Forderungen sein: 
1. jederzeit Mittel zu besitzen, die zurückströmenden Noten einzu 
lösen, und 
2. nur soviel Noten auszugeben, wie für die Volkswirtschaft des Landes 
erforderlich und gedeihlich erscheint. 
Auf welche Weise dies aber am besten geschieht, darüber sind die An 
sichten in den verschiedenen Ländern geteilt. Wir können betreffs der 
Notendeckuiig unterscheiden: 
' 1. Keine Deckung. Für die ausgegebenen Noten braucht eine Deckung 
ikicht zu bestehen: Frankreich; in Deutschland von 1921—1923. 
2. Absolute Golddeckung. DasbritischeoderPeelsche Sy sie m. 
Es geht von dem Prinzip aus, M e t a l l g e l d, das aus dem Lande strömt, 
nicht durch Banknoten zu ersetzen, „damit kein falsches Bild 
über den volkswirtschaftlichen Aufschwung des Landes entsteht". Es wird 
aus diesem Grunde V o l l d e ck u n g der über einen bestimmten Betrag 
hinaus ausgegebenen Noten gefordert. (Siehe den Abschnitt „Die Bank 
von England".) 
3. Relative bankmäßige Deckung: Dasdeutsche oder kontinen 
tale S y st e m. Es wird von einer Anzahl Notenbanken des Kontinents 
angewendet und hat u. a. auch schon bei der alten Preußischen Bank be 
standen. Das Grundprinzip ist: bankmäßige Deckung der aus 
gegebenen Noten, deren Maximalbetrag in der Regel sehr hoch 
gegriffen oder überhaupt nicht festgesetzt ist. E i n D r i t t e l oder mehr der 
ausgegebenen Noten sollen durch bares Geld, der Rest durch leicht 
einziehbare Forderungen, hauptsächlich Diskonten von besonderer Be 
schaffenheit, gedeckt sein. Für die nicht vollgedeckten oder für die über eine 
bestiminte Summe hinaus ausgegebenen (nicht durch Gold gedeckten) Noten 
wird mitunter eine Steuer erhoben ss. S. 181 f.). 
Das falte) amerikanische System (bis 1913): Die National 
banken dürfen Noten ausgeben gegen Hinterlegung von United States 
Bonds beim Schatzamt und Halten einer Goldreserve. Daneben bestehen 
(feit 1913) die Noten der Bundesreservebanken, für die 60 % bankmäßige 
Deckung (Diskonten) und 40 % Golddeckung vorgeschrieben ist.
	        
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