194
g) Noten deck» ngssy st eme und Notenkontingentierung.
Gemeinsam ist, bzw. sollte allen Noteninstituten die Sorge für die Er
füllung zweier Forderungen sein:
1. jederzeit Mittel zu besitzen, die zurückströmenden Noten einzu
lösen, und
2. nur soviel Noten auszugeben, wie für die Volkswirtschaft des Landes
erforderlich und gedeihlich erscheint.
Auf welche Weise dies aber am besten geschieht, darüber sind die An
sichten in den verschiedenen Ländern geteilt. Wir können betreffs der
Notendeckuiig unterscheiden:
' 1. Keine Deckung. Für die ausgegebenen Noten braucht eine Deckung
ikicht zu bestehen: Frankreich; in Deutschland von 1921—1923.
2. Absolute Golddeckung. DasbritischeoderPeelsche Sy sie m.
Es geht von dem Prinzip aus, M e t a l l g e l d, das aus dem Lande strömt,
nicht durch Banknoten zu ersetzen, „damit kein falsches Bild
über den volkswirtschaftlichen Aufschwung des Landes entsteht". Es wird
aus diesem Grunde V o l l d e ck u n g der über einen bestimmten Betrag
hinaus ausgegebenen Noten gefordert. (Siehe den Abschnitt „Die Bank
von England".)
3. Relative bankmäßige Deckung: Dasdeutsche oder kontinen
tale S y st e m. Es wird von einer Anzahl Notenbanken des Kontinents
angewendet und hat u. a. auch schon bei der alten Preußischen Bank be
standen. Das Grundprinzip ist: bankmäßige Deckung der aus
gegebenen Noten, deren Maximalbetrag in der Regel sehr hoch
gegriffen oder überhaupt nicht festgesetzt ist. E i n D r i t t e l oder mehr der
ausgegebenen Noten sollen durch bares Geld, der Rest durch leicht
einziehbare Forderungen, hauptsächlich Diskonten von besonderer Be
schaffenheit, gedeckt sein. Für die nicht vollgedeckten oder für die über eine
bestiminte Summe hinaus ausgegebenen (nicht durch Gold gedeckten) Noten
wird mitunter eine Steuer erhoben ss. S. 181 f.).
Das falte) amerikanische System (bis 1913): Die National
banken dürfen Noten ausgeben gegen Hinterlegung von United States
Bonds beim Schatzamt und Halten einer Goldreserve. Daneben bestehen
(feit 1913) die Noten der Bundesreservebanken, für die 60 % bankmäßige
Deckung (Diskonten) und 40 % Golddeckung vorgeschrieben ist.