Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Die  Darlehnskassen  waren  selbständige  Einrichtungen  des  Reichs  mit  den
Eigenschaften  und  Rechten  juristischer  Personen.  Sie  waren  an  die  selbständigen
Reichsbankanstalten  derart  angegliedert,  daß  deren  erste  Vorstandsbeamte  zugleich ­
  Vorsitzende  der  Vorstände  der  Darlehnskassen  waren,  und  daß  die  Kassenund
  Buchhaltereigeschäfte  durch  die  zuständigen  Reichsbankanstalten  besorgt
wurden.  Weiter  gehörten  zum  Vorstande  jeder  Darlehnskasse  ein  speziell  das
Interesse  des  Reichs  vertretender  und  mit  besonderen  Befugnissen  ausgestatteter
Reichsbevollmächtigter  und  mindestens  zwei  Personen  aus  Handel  und  Gewerbe, ­
  die  die  Darlehnsanträge  sachlich  begutachten  und  die  Zuverlässigkeit  der
Darlehnsnehmer  beurteilen  sollten.  Die  allgemeine  Verwaltung  der  Darlehnskassen ­
  führte  für  Rechnung  des  Reichs  die  Hauptverwaltung  der  Darlehnskassen. ­
  Ihr  gehören  an  der  Präsident  und  ein  Mitglied  des  Reichsbankdirektoriums,
  ein  Reichsbevollmächtigter  und  4  Mitglieder  aus  dem  Handelsnnd
  Gewerbestande.  Darlehen  wurden  grundsätzlich  nur  an  zuverlässige  und
kreditwürdige  Inländer  gewährt.  Beliehen  wurden  bestimmte  Waren  und
Wertpapiere,  sowie  in  das  Reichsschuldbuch  oder  in  das  Staatsschuldbuch  eines
deutschen  Staates  eingetragene  Forderungen.
Hauptdarlehnsnehmer  waren  die  Landesregierungen,  vor  allem  das  Reich
selbst.  Um  den  Kurs  der  Kriegsanleihe  zu  halten,  wurde  die  Reichsbank  beauftragt, ­
  Kriegsanleihen  an  der  Börse  anzukaufen  („aufzunehmen").  Die  Mittel
hierfür  schaffte  sich  das  Reich,  indem  es  bei  der  Reichsbank  Schatzwechscl
diskontierte.  Es  erfolgte  somit  Umwandlung  einer  fundierten  Schuld  in  eine
schwebende  Schuld.
Als  die  Summen  der  zum  Verkauf  angebotenen  Kriegsanleihe  immer  größer
wurden,  wurde  im  Juli  1919  unter  Führung  der  Reichsbank  und  Beteiligung
aller  Großbanken  und  großen  Bankfirmen  die  Reichsanleihe-A.-G.  mit  einem
Kapital  von  400  Millionen  M  errichtet.  Ihr  Zweck  war,  Reichsanleihen  bis
zum  lOfachen  Betrag  ihres  Eigenkapitals  aufzunehmen,  also,  entsprechend  dem
Kurswert,  etwa  5  Milliarden  M.  Die  Mittel  hierzu  beschaffte  sich  die  Gesellschaft ­
  durch  Ausgabe  von  Darlehnskassenscheinen,  und  auf
Grund  dieser  Darlehnskassenscheine  war  die  Reichsbank  berechtigt,  den  dreifachen
Betrag  ihrer  eigenen  Noten  auszugeben.  Die  Kriegsanleihe  wurde  durch  diese
Manipulation  in  Darlehnskassenscheine,  und  diese  wieder  wurden  in  Banknoten
umgewandelt.
Dadurch,  daß  die  Darlehnskassenscheine,  soweit  sie  nicht  in  den  freien
Verkehr  übergehen,  dem  Barvorrat  der  -  Reichsbank  zugerechnet  wurden,
wurde  die  Lombardanlage  der  Darlehnskassen  zur
Notendeckung  verwendbar  gemacht  und  gewissermaßen  mobilisiert.
Im  Februar  1924  wurde  beschlossen,  die  Darlehnskassen  tunlichst  rasch
abzubauen,  und  durch  Bekanntmachung  vom  17.  März  1924  wurde  ihre
Liquidation  in  die  Wege  geleitet.

198
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.