Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Ebenfalls dem städtischen Realkredit dienen die Stadtschaften, 
das sind mit staatlicher Rechtsfähigkeit und öffentlichrechtlichen Eigen 
schaften ausgestattete, durch Vereinigung von städtischen Hausbesitzern ge- 
bildete gemeinnützige Immobiliarkredit-Anstalten. 
IV. Aktivgeschafte der Banken. 
Im Mittelpunkt der Banktätigkeit steht das Kreditgeschäft: Einer 
Person (oder Wirtschaft) tvird Geldkapital (oder Geldkapitalanspruch: 
Bankakzept) für eine bestinimte Zeit mit der Verpflichtung zur Rückzahlung 
zur Verfügung gestellt. Die Kreditwürdigkeit des Kreditsuchenden muß 
natürlich in jedem einzelnen Falle geprüft werden. Neben den eigenen 
Mitteln (Aktienkapital und Reserven) stehen jeder Bank fremde G e l - 
d e r zur Verfügung. 
Indem die Banken Kredit nehmen (Passivgeschäfte betreiben), sind sie 
in der Lage, Kredit zu gewähren (Aktivgeschäfte zu betreiben). „Die eigent- 
liche Funktion des Bankiers", sagt schon Ricardo, „beginnt erst, wenn 
er mit fremdem Kapital arbeitet." Die Bank kann also Kredit gewähren: 
in Höhe 1. des Eigenkapitals und der Reserven, 2. der ihr 
anvertrauten fremden Gelder und 3. gemäß der eigenen 
Kreditfähigkeit, d. h. der Möglichkeit, Gelder bei der Reichs- 
bank oder einem anderen Kreditinstitut aufzunehmen, falls eigenes und 
fremdes Kapital nicht ausreichen. Die Gelder werden entweder gegen 
Unterpfand bzw. Bürgschaft oder ohne Sicherheit ausgeliehen. Im 
letzteren Falle ist für die Höhe des Kredits das Vermögen des Kredit- 
suchenden maßgebend. Stets aber hat die Bank darauf zu achten, daß ihre 
Mittel wieder flüssiggemacht werden können. 
Kredit — abgeleitet von credere — Vertrauen schenken — nennt man 
auf wirtschaftlichem Gebiete den Glauben, das Vertrauen, das man in 
jemanden setzt, daß er seine übernommenen Verpflichtungen erfüllt; und 
unter „Kredit haben" versteht man die Möglichkeit, auf Grund dieses Ver 
trauens gegen das Versprechen der Gegenleistung Vermögensteile (oder 
auch Dienste) anderer freiwillig zur Benutzung zu erhalten (Conrad). 
Adolph Wagner: „Kredit ist das freiwillige Gewähren und Empfangen 
von Leistungen, im Vertrauen auf die Zusicherung künftiger Gegenleistung."
	        
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