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Ebenfalls dem städtischen Realkredit dienen die Stadtschaften,
das sind mit staatlicher Rechtsfähigkeit und öffentlichrechtlichen Eigen
schaften ausgestattete, durch Vereinigung von städtischen Hausbesitzern ge-
bildete gemeinnützige Immobiliarkredit-Anstalten.
IV. Aktivgeschafte der Banken.
Im Mittelpunkt der Banktätigkeit steht das Kreditgeschäft: Einer
Person (oder Wirtschaft) tvird Geldkapital (oder Geldkapitalanspruch:
Bankakzept) für eine bestinimte Zeit mit der Verpflichtung zur Rückzahlung
zur Verfügung gestellt. Die Kreditwürdigkeit des Kreditsuchenden muß
natürlich in jedem einzelnen Falle geprüft werden. Neben den eigenen
Mitteln (Aktienkapital und Reserven) stehen jeder Bank fremde G e l -
d e r zur Verfügung.
Indem die Banken Kredit nehmen (Passivgeschäfte betreiben), sind sie
in der Lage, Kredit zu gewähren (Aktivgeschäfte zu betreiben). „Die eigent-
liche Funktion des Bankiers", sagt schon Ricardo, „beginnt erst, wenn
er mit fremdem Kapital arbeitet." Die Bank kann also Kredit gewähren:
in Höhe 1. des Eigenkapitals und der Reserven, 2. der ihr
anvertrauten fremden Gelder und 3. gemäß der eigenen
Kreditfähigkeit, d. h. der Möglichkeit, Gelder bei der Reichs-
bank oder einem anderen Kreditinstitut aufzunehmen, falls eigenes und
fremdes Kapital nicht ausreichen. Die Gelder werden entweder gegen
Unterpfand bzw. Bürgschaft oder ohne Sicherheit ausgeliehen. Im
letzteren Falle ist für die Höhe des Kredits das Vermögen des Kredit-
suchenden maßgebend. Stets aber hat die Bank darauf zu achten, daß ihre
Mittel wieder flüssiggemacht werden können.
Kredit — abgeleitet von credere — Vertrauen schenken — nennt man
auf wirtschaftlichem Gebiete den Glauben, das Vertrauen, das man in
jemanden setzt, daß er seine übernommenen Verpflichtungen erfüllt; und
unter „Kredit haben" versteht man die Möglichkeit, auf Grund dieses Ver
trauens gegen das Versprechen der Gegenleistung Vermögensteile (oder
auch Dienste) anderer freiwillig zur Benutzung zu erhalten (Conrad).
Adolph Wagner: „Kredit ist das freiwillige Gewähren und Empfangen
von Leistungen, im Vertrauen auf die Zusicherung künftiger Gegenleistung."