Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Darlehnsbeträge unter Abzug aller an diesem Tage etwa erfolgten 
Rückzahlungen 
außer den laufenden Zinsen ein Ziuszuschlag fiir 10 Tage berech 
net, wenn der Darlehnsbcstand auch nur an einem dieser beiden Tage 
den Betrag von 30 000 RM überschreitet. 
Bei allen übrigen Darlehen werden die Zinsen nur bis zum Tage der 
Rückzahlung berechnet. 
Auf jeden Pfandschein sind für die Dauer seines Bestehens mindestens 
5 RM Zinsen zu zahlen. Wird der Zinsfuß der Reichsbank allgemein 
erhöht oder ermäßigt, so tritt bei allen Darlehen der neue Zinssah sofort 
vom Tage der Einführung in Kraft. Der Berechnung der Zinsen wird die 
Zahl der wirklichen Kalendertage, während deren das Darlehen aus 
geliehen !var, zugrunde gelegt; der Zinsfuß versteht sich jedoch für 
360 Tage. 
Ein besonderes Recht ist der Reichsbank durch 8 20 des Bankgesetzes 
verliehen worden: „Bleibt der Schuldner eines ini Lombardverkehr 
gewährten Darlehens im Verzüge, so ist die Reichsbank berechtigt, ohne 
gerichtliche Ermächtigung oder Mitwirkung das bestellte Fanstpfand durch 
einen ihrer Beamten öffentlich zu verkaufen oder, wenn der ver 
pfändete Gegenstand einen Börsen- oder Marktpreis hat, den Verkauf 
auch nicht öffentlich durch einen ihrer Beaniten, einen Handelsmakler usw. 
zum laufenden Preise bewirken zu lassen, um sich aus dem Erlöse wegen 
Kapital, Zinsen und Kosten bezahlt zu machen." 
Im Jahre 1926 wurden im Loinbard 
neu ausgeliehen: 47 456 Darlehen mit 4673 Millionen RM 
zurückgezahlt : 39 887 „ „ 4599 
Am 1. Januar 1927 blieben ausgeliehen 84,1 Millionen RM. Die ans den 
Lombardgeschäften aufgekommenen Gewinne betrugen 2,02 Millionen RM. 
c) Vinkulatiönsgeschäfte, Remboursgeschäfte 
(Tra s s i er u n g s k r ed i tj. 
Von weit größerer Bedeutung als die Verpfändung von Waren mit 
deren gleichzeitiger Besitzübergabe ist seit etwa 25 Jahren die Verpfän 
dung bestimmter Papiere, die den Besitz der auf dem Transport 
befindlichen Waren verkörpern. Vinkulationsgeschäft 
nennt man die Bevorschussung der sauf der Eisenbahn) rollenden
	        
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