Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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währt die Bank den A k z e P t k r e d i t. Der Zweck des Kunden, Kapital 
zu beschaffen, wird aber erst dann erreicht, wenn es ihm — meist durch 
Vermittlung seiner Bank — gelingt, dieses Bankakzept zu diskontieren. 
ä) Das Reportgeschäft. 
Ähnlichkeit mit dem Lombardgeschäft besitzt, rein äußerlich betrachtet, 
das Reportgeschäft, auf das noch zurückzukommen sein wird. In 
rechtlicher Beziehung besteht aber ein großer Unterschied: Beim 
Reportgeschäft handelt es sich um Eigentumserwerb, d. h. das Pfand geht 
in das Eigentum des Gläubigers über, beim Lombardgeschäft ist dies 
nicht der Fall. Daß beim Reportgeschäft eine volle, beim Lombardgeschäst 
nur eine prozentuale Beleihung des Pfandes stattfindet, ist ein Unterschied 
im Vertrauensgrade. Das dadurch bedingte höhere Risiko des Geldgebers 
kommt im Zinsfuß zum Ausdruck. 
e) Bürgschaftskredite, Avalkredite sKautionskreditef. 
Bei den vorher genannten Kreditgeschäften, abgesehen vom Diskont 
geschäft, leistete der Kreditnehmer Sicherheit in der Weise, daß er Sachen, 
Forderungen oder Rechte verpfändete oder abtrat. An Stelle einer der 
artigen sachlichen Sicherheit kann der» Gläubiger auch eine solche per 
sönliche Art durch die Bürgschaft eines Dritten gewährt werden. 
Bürgschaftskredite spielen besonders bei den Volksbanken eine größere 
Rolle. Zu der Verbindlichkeit des Schuldners tritt die Verpflichtung 
eines Dritten (des Bürgen). 
Bürgschaften werden in Form einer Urkunde gegeben. Die Banken ver 
wenden hierzu vorgedrucktc Formulare, die besagen, daß die Bank berech 
tigt ist, zunächst den Hauptschuldner und dann wegen des etwaigen A u s - 
f a l l e s — daher der Name A u s f a l l b ii r g s ch a f t — den Bürgen 
in Anspruch zu nehmen. — 
Unter Avalverbindlichkeit versteht man allgemein eine Ver 
pflichtung als Mitschuldner oder als Bürge. 
Das Wort Aval, das sich in den Art. 7 und 81 der Wechselordnung 
findet, wird von „a valle“ (hierunter) abgeleitet. Unter eine andere 
Wechselzeichnung wurde früher das Aval gesetzt, um die Wechselgarantie 
zu verstärken. Heute erfolgt die Bürgschaft meist in der Weise, daß der 
Bürge als Akzeptant auftritt.
	        
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