knmente, die die Bank aufnimmt, in Ordnung sind, d. h. genau der Vorschrift
entsprechen; ihre Prüfungspflicht beschränkt sich hierbei auf das
Maß, wie es ihr im ordentlichen Geschäftsverkehr zugemutet werden kann.
Ist das Akkreditiv für eine bestimmte Zeit gestellt (z. B. gültig bis zum
30. April 1927), so läuft es nach Ablauf dieser Frist ab; die Banken wollen,
mit Recht, nicht für unbestimmte Zeit gebunden sein.
ö. Langfristige Kreditgewährung (Idypothekarkredit).
Der Kaufmann, der irgendeine Ware kauft, kann erfahrungsgemäß
daniit rechnen, sie nach einer gewissen Zeit (3,4 Monaten) wieder zu veräußern,
und sich demnach auch zur Bezahlung der Schuld innerhalb dieser
Zeit verpflichten. Der Grundbesitzer hingegen, der Land hinzukaust oder
Meliorationen vornimmt, oder der Hausbesitzer, der Erweiterungsbauten
errichtet, kann nicht erwarten, daß ihm das Grundstück nunmehr eine so
hohe Rente abwirft, daß er das Kapital in einigen Monaten wieder zurückzahlen
kann. Nur zur Zahlung einer Rente kann er sich naturgemäß
verpflichten. Der von Haus- bzw. Gutsbesitzern in Anspruch genommene
„Besitzkredit" ist der Natur der Sache nach langfristig. Die geliehenen
Summen können nur in kleinen Raten, innerhalb eines langen Zeitraumes,
zurückgezahlt werden. Eine besonders bevorzugte Art der Sicherstellung
ist die Verpfändung des dem Schuldner gehörenden Grundbesitzes.
Diese erfolgt in Form einer Hypothek soder Grundschuld). Erforderlich
ist die Eintragung in das Grundbuch. Für den Wert der Hypothek ist
der Rang von Bedeutung: die an 1. Stelle eingetragene Hypothek geht der
an 2. Stelle vor usw. Mit Zustimmung der Beteiligten kann die Rangordnung
geändert werden.
Die hypothekarische Beleihung von städtischen und ländlichen Grundstücken
erfolgt zumeist durch besondere, eigens zu diesem Zweck geschaffene
Institute: durch Hypothekenbanken (siehe S. 200 ff.), Stadtschaften, Landschaften
und Bodenkreditanstalten. Auch Sparkassen und Versicherungsanstalten
legen einen großen Teil ihrer Kapitalien in Hypotheken an. Die
Kreditbanken hingegen geben Hypothekengelder nur in Ausnahmefällen,
gewähren oft aber vorübergehend ihren Kunden gegen Zession
einer Hypothek oder Eintragung einer Kautionshypothek (Sicherheitshypothek)
Kredit bis zu einer im voraus bestimmten Höhe. Solche Z wisch
e n k r e d i t e werden mitunter dann gewährt, wenn ein anderer Geld-