316
Ursprunges sind, befreien. Auf rein englische Werte (Konsols, eng
lische Munizipal- und Eisenbahn-Anleihen) kann hingegen (seit der FinanzbiU
von 1909/10) der nicht britische Besitzer Steuer nicht mehr reklamieren.
Viel angewendet wurde das Affidavit im Weltkriege. Man wollte da
durch verhüten, daß Kupons aus km feindlichen Anslande eingelöst wer
den, bzw. daß die Ausländer eine günstigere Valuta erhalten. Sv mußten
z. B. die Einreicher von Zinsscheinen österreichischer und ungarischer An
leihen in Deutschland eine schriftliche Erklärung abgeben des Inhaltes, daß
die von ihnen vorgelegten Kupons von in Deutschland ruhenden, deutsch-
gestempelten Stücken abgetrennt sind, die Eigentum deutscher Staats
angehöriger bzw. neutraler Ausländer sind. Das Affidavit, das gemäß
§ 2 der Verordnung über Maßnahmen gegen die Kapitalflucht vom 24. Ok
tober 1919 abzugeben war, lautete:
Ich erkläre
Wir erklären
Lidesstattliche Erklärung,
hiermit an Eides Statt das Folgende:
1.
2.
Die' auf der Rückseite dieser Erklärung nach Nennwert, Gattung und üblichen
Unterscheidungsmerkmalen aufgeführten Wertpapiere sind Eigentum.
Die von zur Einlösung eingereichten Zins- oder Gewinnanteilscheine
gehören zu den auf der Rückseite aufgeführten Wertpapieren.
3.
Für das Einkommen aus den auf der Rückseite aufgeführten Wertpapieren
~v- in Deutschland nicht steuerpflichtig.
4. Die Einlösung der eingereichten Zins- oder Gewinnanteilscheinc erfolgt weder
mittelbar noch unmittelbar für Rechnung einer dritten Person, die einer
Besteuerung in Deutschland unterliegt.
Ort und Datum:
Wohnort und Adresse:
(Muß vom Einreicher hand
schriftlich ausgefüllt werden.)
Eigenhändige Unterschrift:
Ist der letzte Kupon bzw. Dividendenschein abgetrennt, so wird gegen
Aushändigung des T a l o n s sZinsleiste), der im allgemeinen einen Teil
des Kuponsbogens bildet ssiche Beilage 3), eine neue Serie Kupons — im
allgemeinen wieder ein Knponbogen mit 20 Kupons (bzw. Dividenden
scheinen) und einem Talon — ausgeliefert. Ist dem Wertpapier ein Talon