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lauf im Handel und Verkehr gebraucht werden, sondern dem Reich (Staat)
auf längere Zeit überlassen bleiben sollen. Mit der Eintragung wird der
Anleihemarkt entlastet, was zur Stetigkeit und Hebung der Kurse beiträgt.
Gebühren werden nur bei der Löschung zum Zweck der Ausreichung
von Schuldverschreibungen erhoben, und zwar für jedes angefangene
1000 M Kapitalbetrag 75 Pf., mindestens jedoch 2 M. Die zu Zwecken
des Schuldverkehrs erfolgenden Beglaubigungen von Anträgen usw. sind
stempelfrei.
Seit 1910 bestehen erhebliche Erleichterungen für den Verkehr
mit dem Reichsschuldbuch (Gesetz vom 6. Mai 1910) und dem preußischen
Staatsschuldbuch (Gesetz vom 22. Mai 1910).
Ähnliche Einrichtungen haben die Regierungen von Bayern, Sachsen,
Württemberg, Hessen usw., sowie mehrere Städte (Frankfurt a. M.,
Haniburg, Bremen usw.) geschaffen.
Sämtliche Regierungshauptkasfen, sowie die Kreiskassen außerhalb
Berlins und die mit Zahlung der Buchschuldzinsen beauftragten Kassen-
stellen der Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern, die Reichsbank
anstalten usw. haben vom Publikum Schuldverschreibungen der konsoli
dierten Staatsanleihen, die in eine Buchschuld des Staates umgewandelt
werden sollen, anzunehmen und mit den erforderlichen Anträgen und Ver-
zeichnissen an die Hauptverwaltung der Staatsschulden („Schuldbuch-
Angelegenheit") zu senden, ferner Barbeträge vom Publikum zum Zwecke
der Begründung einer Buchschuld anzunehmen und sie mit dem Antrage
auf Eintragung in das Schuldbuch an die Preußische Staatsbank (See-
handlung) bzw. an die Reichsbankhauptkasse (für Reichsanleihen) zu
übermitteln.
VI. Bankbetriebe des öffentlichen Rechts.
Neben der Reichsbank, die nach dem neuen Gesetz „eine von der
Reichsregierung unabhängige Bank" ist, und den Privatbanken be
stehen eine Anzahl ö f f e n t l i ch e r B a n k e n, die unter der Obhut des
Reichs, oder der Länder, oder der Gemeinden ins Leben gerufen und aus
gebaut wurden, und bei denen große Summen öffentlicher Gelder an
gelegt sind i).
i) S. a. die Berichte des Generalagenten vom 30. Mai und 30. November
1926. Berlin 1926.