Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

325 
lauf im Handel und Verkehr gebraucht werden, sondern dem Reich (Staat) 
auf längere Zeit überlassen bleiben sollen. Mit der Eintragung wird der 
Anleihemarkt entlastet, was zur Stetigkeit und Hebung der Kurse beiträgt. 
Gebühren werden nur bei der Löschung zum Zweck der Ausreichung 
von Schuldverschreibungen erhoben, und zwar für jedes angefangene 
1000 M Kapitalbetrag 75 Pf., mindestens jedoch 2 M. Die zu Zwecken 
des Schuldverkehrs erfolgenden Beglaubigungen von Anträgen usw. sind 
stempelfrei. 
Seit 1910 bestehen erhebliche Erleichterungen für den Verkehr 
mit dem Reichsschuldbuch (Gesetz vom 6. Mai 1910) und dem preußischen 
Staatsschuldbuch (Gesetz vom 22. Mai 1910). 
Ähnliche Einrichtungen haben die Regierungen von Bayern, Sachsen, 
Württemberg, Hessen usw., sowie mehrere Städte (Frankfurt a. M., 
Haniburg, Bremen usw.) geschaffen. 
Sämtliche Regierungshauptkasfen, sowie die Kreiskassen außerhalb 
Berlins und die mit Zahlung der Buchschuldzinsen beauftragten Kassen- 
stellen der Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern, die Reichsbank 
anstalten usw. haben vom Publikum Schuldverschreibungen der konsoli 
dierten Staatsanleihen, die in eine Buchschuld des Staates umgewandelt 
werden sollen, anzunehmen und mit den erforderlichen Anträgen und Ver- 
zeichnissen an die Hauptverwaltung der Staatsschulden („Schuldbuch- 
Angelegenheit") zu senden, ferner Barbeträge vom Publikum zum Zwecke 
der Begründung einer Buchschuld anzunehmen und sie mit dem Antrage 
auf Eintragung in das Schuldbuch an die Preußische Staatsbank (See- 
handlung) bzw. an die Reichsbankhauptkasse (für Reichsanleihen) zu 
übermitteln. 
VI. Bankbetriebe des öffentlichen Rechts. 
Neben der Reichsbank, die nach dem neuen Gesetz „eine von der 
Reichsregierung unabhängige Bank" ist, und den Privatbanken be 
stehen eine Anzahl ö f f e n t l i ch e r B a n k e n, die unter der Obhut des 
Reichs, oder der Länder, oder der Gemeinden ins Leben gerufen und aus 
gebaut wurden, und bei denen große Summen öffentlicher Gelder an 
gelegt sind i). 
i) S. a. die Berichte des Generalagenten vom 30. Mai und 30. November 
1926. Berlin 1926.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.