Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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4. Geschäfte in Ware auf Lieferung, das Termingeschäft. 
Die Ware ist zu einem bestimmten Termin oder innerhalb eines be- 
stimmten Zeitraums zu liefern bzw. abzunehmen. Es wird — dies war 
wenigstens die Idee, die dem Termingeschäft in Produkten zugrunde ge- 
legen hat — Ware verkauft, deren Eintreffen usw. innerhalb einer be» 
stinlmten Zeit erwartet wird. Die Lieferungskäufe können spekulativer 
Natur sein, brauchen es aber nicht. Die Annahme der Ware hat nach 
„Ankündigung" („Andienung") des Verkäufers zu geschehen. Sie erfolgt 
in der Regel niittels Einschreibebriefes und muß enthalten: das Quan 
tum, den Tag, für den zur Übernahme gekündigt wird, den Kaufpreis, 
den Ort der Übergabe und das Datum der Übergabe. 
Der Warenterminhandel ist die charakteristische Form des Welthandels, 
aus dessen Bedürfnissen er entstanden ist. Nur für Waren und Güter, 
die in großen Mengen vorhanden sind, kommt er in Betracht. Im Gegen 
satz zum Termingeschäft an den Effektenbörsen werden an den Waren 
börsen Abschlüsse auf eine Anzahl von Monaten (6, 7 und mehr) vorge 
nommen und dementsprechend verschiedene Preise notiert. Der Zeithandel 
in Waren kennt keine Lieferungs t a g e, sondern nur ganze Lieferungs- 
monate, innerhalb deren nach Verkäufers Wahl jederzeit angedient 
werden kann. Die Andienung ist stets begleitet von einer Bescheinigung 
über die Lieferbarkeit, während beim Effektenhandel die Prüfung der 
Effekten auf Lieferbarkeit durch Beauftragte der Börse nur einen seltenen 
Ausnahmefall bildet. 
Auch im Warenhandel kommen Prämiengeschäfte — auf sie wird bei 
Besprechung der Zeitgeschäfte an der Effektenbörse noch näher eingegangen 
werden — öfter vor. Wer z. B. Zucker auf Vorprämie kauft, hat das 
Recht, am ersten Tage des Lieferungsmonats bis mittags 12 Uhr sich 
dem Verkäufer der Prämie sdem Stillhalter) gegenüber zu erklären, ob 
er, auf Basis des beim Abschlüsse vereinbarten Kurses, das vereinbarte 
Quantum abnehmen, oder ob er vom Geschäft zurücktreten will. Be 
trachten wir dies an einem Beispiel: 
A kauft am 26. März 8000 Sack Zucker „Oktober/Dezember Vorprämie" 
und zahlt dafür 2 RM Prämie für den Zentner auf Basis des Kurses 
vom Kauftage (24 RM). Diese 2 RM für den Zentner verliert er 
unter allen Umständen. Dies ist aber auch sein einziges Risiko. Da 
gegen hat er die Möglichkeit, von jetzt ab bis zum 1. Oktober resp. bis
	        
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