Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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will sie Adolph Wagner „prinzipiell ebensowenig verwerfen, wie 
hohe Steuern, wenn der Bedarf des Staates sie fordert". 
Eine der ältesten Arten der Zwangsanleihe ist es, wenn der Staat ge 
leistete oder noch zu leistende Dienste sän Gläubiger, Pensionäre, Beamte) in 
Bons, anstatt in barem Gelde bezahlt. Eine Abart der Zwangsanleihen sind 
auch die vorschußweise eingeforderten Steuern, zu denen jedoch, ebenso wie zu 
den anderen Zwangsanleihen, ein Staat nur in äußersten Fällen greifen wird. 
Verzinsliche und unverzinsliche Anleihen. Abgesehen von den Dar 
lehen, die einige Zentralnotenbanken den betreffenden Staaten zinsfrei 
iiberlassen müssen, bildet heute die Regel, daß der Staat für Anleiheit, 
die er aufnimmt, eine Verzinsung gewährt. 
Haben im Laufe der Jahre die wirtschaftlichen und politischen Ver 
hältnisse eines Landes eine Änderung erfahren, d. h. ist der Zinsfuß ge 
sunken, der Kredit des Landes gestiegen, dann sucht der Staat hieraus 
Vorteil zu ziehen, und es tritt vielfach eine Anpassung des Anleihezinses 
au die Verhältnisse des heimischen Geldmarktes, eine Zinsfußumwand- 
lung ^Konversion oder Konvertierung) ein (siehe S. 320 ff.). 
Bereits bei der Emission kann vorgesehen sein, daß der ursprüngliche Zins 
fuß sich verringert (sog. automatisch Konversion). So waren z. B. bei 
den 1918 ausgegebenen Preußischen Konsols (sog. S t a f f e l a n l e i h e) für 
die ersten 5 Jahre 4 %, für die folgenden 5 Jahre 3 3 U % und dann nur noch 
3 1 /a °/o Zinsen versprochen worden. 
Eine Konversion kann auch in der Weise erfolgen, daß die Gläubiger veran 
laßt werden, eine Zuzahlung zu' leisten, ohne daß damit eine Erhöhung der 
Zinssumme eintritt. Auch Abänderungen sonstiger Bedingungen, wie z. B. 
Umwandlung einer zurückzuzahlenden Schuld in eine Rentenschuld, pflegt man 
als Konversion zu bezeichnen. 
Nicht zu verwechseln mit der Konversion, d. h. der vertrags 
mäßigen Herabsetzung des Nominalzinsfußes, die sich nur der Staat, 
dessen Finanzen geregelte sind, erlauben darf, ist die gewaltsame, ein 
seitige Zins Herabsetzung bankerotter Staaten. Da sie 
einer partiellen Zahlungseinstellung gleichkommt, spricht man von not 
leidenden Anleihen und notleidenden Zinsscheinen. 
Konsolidation oder Unifizierung nennt man die Ver 
einigung mehrerer Anleihen usw. in eine einheitliche, konsoli 
dierte oder unifizierte Anleihe. Die in England für die einzelnen 
Abschnitte der konsolidierten Anleihen übliche Bezeichnung Consola —
	        
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