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Eine weitere wesentliche Erleichterung für den Effektenverkehr der
Banken untereinander bietet das vom Berliner Kassenverein eingerichtete
Giro-Esfekten-Depot. Wie über sein bares Guthaben, so kann
der Kunde auch über die dem Kassenverein übergebenen Effekten mittels
Scheck verfügen. Die eingelieferten Effekten werden nicht gesondert auf
bewahrt, sondern den gleichnamigen Gesamtbeständen dieser Effekten hin
zugefügt. Der Einlieferer begibt sich des Rechts, bestimmte Nummern
oder Abschnitte zurückzuverlangen.
Eine Verfügung über die im Depot befindlichen Effekten ist nur
mittels weißer, roter oder grüner Schecks zulässig.
1. Die weißen Schecks sind zur Abhebung von Wertpapieren in natura
bestimmt. Die Aushändigung erfolgt an jeden Vorzeiger des Schecks.
2. Die durch rote Schecks angewiesenen Beträge werden den darin be
zeichneten Kontoinhabern auf deren Giro-Effekten-Konto gutgeschrieben.
3. Grüne Schecks dienen ausschließlich zur Verpfändung der in ihnen
bezeichneten Effekten zwecks Sicherung von Lombarddarlehen. Nach Emp
fang des grünen Schecks bezeichnet der Kassenverein die einzelnen Stücke,
die dem Pfandrecht unterliegen sollen, nach Appoints und Nummern;
er sondert die betreffenden Effekten von dem Gesamtbestande ab und bewahrt
sie für den Darlehnsgläubiger getrennt auf. Durch die Aushändigung des
grünen Schecks an den Kassenverein und die von diesem vorgenommene
Aussonderung erwirbt der Darlehnsgläubiger ein Pfandrecht an den im
Scheck bezeichneten Effekten. Der Besitz an Effekten geht von dem Aus-
Roter Scheck.
Nr
Die Bank des Berliner Kassenvereins, Giro-Effektcn-Depot, wird
hierdurch beauftragt, aus meinem Bestand den Herren Delbrück,
Schickler & Co.
RM 60 000 Deutsche Bank-Aklien
gutzuschreiben.
Berlin, den 29. März 1926.
S. Bleichröder.