Beratungen ziemlich passiv. Sie erklärten, daß das deutsche Münzsystem sich
vollkommen bewährt habe, eine Änderung daher nicht angebracht scheine.
Im Februar 1894 berief die deutsche Regierung eine Enquete-
kommission, die mit der „Erörterung von Maßregeln zur
HebungundBefe st igungd es Silberwertes" betraut wurde. Von
den Bimetallisten waren u. a. in der Kommission Dr. Arendt, v. Kardorff,
v. Schorlemer-Alst, von den Anhängern der Goldwährung Ludwig Bamberger,
Bankdirektor Büsing und Professor Lotz. Zu einem praktisch verwertbaren
Resultat führten die 21 Sitzungen jedoch nicht.
Was erwarten nun die Bimetallisten von der Einführung der Doppel
währung? Sie sagen, durch Zulassung beider Metalle zur freien
Prägung werde der Geldumlauf und der Preis der Edelmetalle auto
matisch geregelt werden. „Das Ziel jeder vernünftigen Währungspolitik",
schreibt Arendt in seinem -Leitfaden der Währungsfrageß „muß dar
auf gerichtet sein, den Wertmesser Geld wenigstens unveränderlich zu
gestalten und namentlich die Valuta in ein festes und unwandelbares
Verhältnis zu den Valuten anderer Länder zu bringen."
Hiergegen wenden die Gegner der Doppelwährung ein, es sei unmög
lich, daß zwei Metalle stets den gleichen Wert behielten, und
wenn sich ihr Wert ändere, ihre Veränderlichkeit stets gleichen Schritt
halte. In seinem Werke „Reichsgold" führt Bamberger aus, wie
solche „irrige Voraussetzungen" gerade beim Gelde soviel Unheil an
richten können. „Es ist bekannt, daß, wo Gelegenheit gegeben ist, unter
demselben Namen zweierlei Geld zu verwenden, stets das wertvollere
verschwindet und das wertlosere im Umlauf bleibt. Auch hier schwimm,
das leichtere immer oben. Wer unter demselben Namen zweierlei Dinge
geben kann, wird stets das minderwertige geben."
Das bekannteste Beispiel einer internationalen Doppelwährung ist der
im Jahre 1865 abgeschlossene Vertrag zwischen Frankreich, Belgien, Italien
und der Schweiz (lateinische Münzkonvention), dem 1868 noch Griechen
land beigetreten ist. Aus 1 kg rauhen Goldes ( 9 / 10 fein) wurden 3100 fr
Goldmünzen, aus 1 kg rauhen Silbers ( 9 / 10 fein) 200 fr Silbermünzen
geprägt. Silber : Gold stand somit in dem gesetzlich festgelegten Wertver
hältnis wie 1 : Ibi/z. Münzen aus Gold und Silber waren frei auspräg-
bar und gesetzliches Zahlungsmittel. Als aber der rapide Sturz des Silber
preises eintrat, beschränkten 1873 die Staaten des lateinischen Münzbundes
die Privatausprägung von Silber und stellten 1878 die Ausprägung von
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