c] Nochgeschäfte.
Ein Nochgeschäft — im Warenhandel Optionsgeschäft ffran-
zösisch: Option) genannt — ist ein fester Abschluß, verbunden mit dem
Recht des Wählers, ein oder mehrere Male dasselbe Quantum nach
zuliefern („Nochs nach unten") oder nachzufordern („Nochs nach oben").
Der Käufer, der das Recht der ein-, zwei- oder mehrmaligen Nach
forderung erwirbt, muß dafür einen höheren als den jeweiligen Markt
preis für feste Ware zahlen. Der Verkäufer, der nach Vereinbarung
ein, zwei oder mehrere Male nachliefern darf, muß für dieses Recht sich
mit einem geringeren Kurse begnügen, als dem, der beim Abschluß für
feste Ware gilt. ( 1
Beispiel: Der Kurs für Diskonto-Kommandit fei 224 %. X kauft
am 16. März 30 000 Kommandit „mit einmal Noch" für Ultimo März
und muß für dieses Recht der Option 1% % über Kurs zahlen.
30 000 Kommandit m u ß X auf alle Fülle mit 225,50 % abnehmen.
Außerdem aber kann er noch weitere 30 000 Kommandit zum Kurse
von 225,50 % fordern. Der Nochkauf ist ein Kauf von festen Stücken
in Verbindung mit ein oder mehreren Vorprämien. Dies kommt auch
in der Schreiblveise zum Ausdruck. Der Kauf von RM 30 000 Kom-
mandit zu 225,50 % mit iXn wird durch folgende Formel ausgedrückt:
Kauf RM 30 000 Kommandit 225,50 fest und
Kauf RM 30 000 Kommandit 225,50/0 V.
Wird die Vergütung von 1% %, die der Käufer des Noch für sein
Forderungsrecht zu zahlen hat, auf die Prämie übertragen, so lautet
die Formel:
Kauf RM 30 000 Kommandit 224
Kauf RM 30 000 Kommandit 227/3 V.
Ein Beispiel für das Nochgeschäft nach unten:
Y verkauft 30 000 Kommandit, als der Fixkurs 224 war, zu 222,50 %,
mit den: Recht, nochmals die gleiche Menge mit 222,60 % liefern zu
dürfen. Die Formel lautet dann:
Verkauf RM 30 000 Kommandit 222,50 fest und
Verkauf RM 30 000 Kommandit 222,50/0 R.
Das „N o ch i n V e r k ä u f e r s W a h l" (Nochgeschäft nach unten) ist
also eine Vereinigung eines festen Verkaufs und einer Rückprämie.
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