Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

ein  Entgelt  zu  entrichten,  das  in  den  Verkaufskurs  der  Wertpapiere  eingerechnet
  wird;  dieser  ist  also  niedriger  als  der  jeweilige  Kurs  bei  einem
festen  Zeitgeschäft.
Beispiel:  Der  Kurs  von  Dresdner  Bank-Aktien  für  feste  Ware  ist,
nehmen  wir  an,  am  16.  Oktober  212/.  X,  der  glaubt,  daß  der  Kurs
dieser  Aktien  zurückgehen  werde,  verkauft  30  000  RM  dieser  Aktien  in
blanko  (fixt),  in  der  Erwartung,  sie  einige  Tage  später  zu  einem
niedrigeren  Kurse  zurückkaufen  zu  können  („sich  einzudecken").  Um
sich  aber  vor  einem  größeren  Verlust  zu  schützen,  nämlich  wenn  Dresdner,
wider  sein  Erwarten,  nicht  fallen,  sondern  erheblich  steigen,  verkauft  er
„m  i  t  R  ü  ck  p  r  ä  m  i  e".
Lautet  die  Rückprämie:  210,50/1)4  R.,  so  heißt  dies:  der  Verkäufer
hat  das  Recht,  zum  Kurse  von  210,50  %  zu  liefern.  Tut  er  es,  so  muß
der  Käufer  30  000  RM  Dresdner  Bank-Aktien  zu  210,50  %  abnehmen.
Unterläßt  X  die  Lieferung,  so  muß  er  dem  Käufer  l l / s  %  Prämie  (also
450  RM)  zahlen.  X  wird  liefern,  wenn  am  Prämienerklärungstage
der  Kurs  für  Dresdner  niedriger  ist  als  212  %.  Ist  der  Kurs  z.  B.
211,50  %,  so  wird  er  zu  diesem  Kurse  kaufen;  denn  liefert  er  zu  210,60  %,
so  verliert  er  nur  1  %,  während  er  bei  Zahlung  der  Prämie  1)4  %  einbüßen ­
  würde.
Ist  zur  Zeit  der  Prämienerklärung  der  Kurs  ebenso  hoch,  wie  der
Stichkurs  (212X),  so  verliert  der  Verkäufer  1)4  X,  wenn  er  liefert
und  ebensoviel,  wenn  er  nicht  liefert  und  statt  dessen  die  Prämie  bezahlt.
Was  von  beiden  er  tut,  hängt  davon  ab,  ob  er  noch  ein  anderes  Engagement ­
  in  Dresdner  besitzt.  Hat  er  z.  B.  30  000  RM  f  e  st  per  Ultimo  gekauft, ­
  so  kann  er  diese  Stücke  zur  Lieferung  aus  dem  Prämienverkauf
benutzen  und  spart  dann  Stempel,  Provision  und  Courtage.  Er  wird  auch
dann  liefern,  wenn  er,  weil  er  pessimistisch  gestimmt  ist,  ein  Baisseengagement ­
  —  allerdings  jetzt  nicht  mehr  mit  beschränktem  Risiko
—  weiter  durchhalten  will.
Notiert  am  Erklärungstage  der  Kurs  über  dem  Stichkurs  (112  %),
so  wird  X,  da  er  dann  mehr  als  die  Prämie  verlieren  würde,  n  i  ch  t  l  i  e  s  e  r  n.
Der  Käufer  der  Rückprämie  muß,  es  sei  dies  nochmals  betont,  i  n
jedem  Falle  st  i  l  l  halten.  Er  ist  der  Assekurant.  Für  den  Verkäufer ­
  der  Rückprämie  ist  die  Verlustgefahr  begrenzt.  Wie  bei  der
Vorprämie  gibt  es  auch  bei  der  Rückprämie  Geschäfte  mit  schiefer  Mitte.
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