Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

5. Nurantmiinzen und Scheidemünzen. 
In allen Ländern unterscheidet man Münzen, die vollwertig geprägt 
sind und in beliebiger Höhe von jedermann angenommen werden müssen 
(Kurantmünzen), und Münzen, die nur bis zu einem gesetzlich be 
stimmten Betrage (Scheidemünzen, Kreditmünzen, nronnaie divi- 
sonnaire, billon) in Zahlung genommen zu werden brauchen. Durch die 
vom Staate zuerkannte Zahlungskraft erhalten sie eine Ergänzung ihres 
Verkehrswertes. 
In der Verkehrssprache hat das Wort „Kurantmünze" gerade die entgegen 
gesetzte Bedeutung: Man spricht von Kurantgeld (Silber-, Nickel- und Kupfer 
münzen), im Gegensatz zu Gold- und Papiergeld. 
Da bei einem niedrigen Silberpreise und dem sich daraus ergebenden 
Prägegewinn die Gefahr naheliegt, daß ein Staat mehr von diesem 
minderwertigen Geld ausprägt, als der Verkehr erfordert, ist dieser 
Betrag in den meisten Ländern kontingentiert. 
In Deutschland sollte nach dem Münzgesetz vom 9. Juli 1873 der 
Gesamtbetrag der Reichssilbermünzen 10 M, der der Nickel- und Kupfer 
münzen 2 1 / 2 M auf den Kopf der Bevölkerung nicht übersteigen. Als diese 
Summe für den vergrößerten Verkehr und für das Halten einer Reserve, 
die die Reichsbank zur Aufrechterhaltung eines ordentlichen Kassenbetriebes 
benötigt, nicht mehr ausreichte, wurde durch Gesetz vom 1. Juni 1900 der 
Gesamtbetrag der Reichssilbermünzen auf 15 und durch Gesetz vom 19. Mai 
1908 auf 20 M für den Kopf der Bevölkerung erhöht. Entsprechend dem 
Gutachten der Sachverständigen ist im neuen Münzgesetz der Höchstbetrag 
der Silber- und Kupfermünzen zusammen auf 20 Reichsmark für den Kops 
der Bevölkerung festgesetzt worden. 
Der Umlauf an deutschen Zahlungsmitteln setzte sich zusammen: 
Mark Gold I Reichsmark 
in Millionen 
23. Juli 1914 
28.Jebr. 1927 
Reichsbanknoten 
Noten der 4 Privatnotenbankeu. . 
Reichskassenscheine 
Rentcnbankscheine 
Deutsche Goldmünzen 
Scheidemünzen 
1891,0 
150,0 
100,0 
2750,0 
850,0 
3465,2 
177,2 
1114,0 
720,9 
Insgesamt 
5741,0 
5477,3 
48
	        
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