Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Der  Wechsel  dient  somit  weiter  zur  W  e  r  t  a  n  l  a  g  e,  besonders  für
diejenigen,  die  auf  Liquidität  (flüssige  Anlage)  achten  müssen.  Seiner
Verwendung  als  S  i  ch  e  r  u  n  g  s  m  i  t  t  e  l  (Kautionswechsel)  hat  der  verteuerte ­
  Wechselstempel  erheblich  Abbruch  geleistet.
Die  Erkenntnis  der  hohen  wirtschaftlichen  Bedeutung  des  Wechsels
hat  dazu  geführt,  die  Beschränkungen  der  Wechselfähigkeit  auf  bestimmte
Berufsklassen  aufzuheben.  Im  Art.  1  der  WO.  heißt  es:  W  e  ch  s  e  l  f  ä  h  i  g
ist  jeder,  der  sich  durch  Verträge  verpflichten  kann.
d)  Arten  und  Erfordernisse  des  Wechsels.
Je  nachdem  der  Aussteller  eines  Wechsels  einen  Dritten  beauftragt,
die  Zahlung  zu  leisten,  oder  selbst  verspricht,  Zahlung  bei  Fälligkeit  zu
leisten,  unterscheidet  man:
1.  Die  trassierten  (gezogenen)  Wechsel  oder  Tratten.
Von  ihnen  handeln  die  Artikel  4—95  der  WO.
2.  Die  eigenen  oder  trockenen  Wechsel,  auch  Solawechsel
genannt,  weil  sie  nur  in  einem  Exemplar  ausgefertigt  werden.  Sie
kommen  im  kaufmännischen  Verkehr  verhältnismäßig  selten  vor  und
werden  hauptsächlich  als  Sicherheit  für  Darlehen  oder  an  Behörden  (z.  B.
Eisenbahn  oder  Post)  als  Sicherheit  für  gestundete  Gebühren  gegeben.
Ist  der  Ausstellungsort  des  Wechsels  mit  dem  Orte  der  Zahlung
identisch,  so  liegt  ein  P  l  a  tz  w  e  ch  s  e  l,  sonst  ein  D  i  st  a  n  z  w  e  ch  s  e  l  vor.
Ist  ein  Wechsel  an  einem  anderen  Platze  als  an  dem  Wohnort  des  Bezogenen ­
  z  a  h  l  b  a  r,  so  nennt  man  ihn  D  o  m  i  z  i  l  w  e  ch  s  e  l.  Domiziliert
(Vermerk:  „zahlbar  bei")  werden  hauptsächlich  Wechsel  auf  kleinere  Plätze,
auf  sog.  Nebenplätze,  an  denen  die  Deutsche  Reichsbank  eine  Filiale
nicht  besitzt,  und  die  schwer  weiter  zu  begeben  sind,  weil  die  Einlösung  (das
Inkasso)  und  ein  etwaiger  Protest  mit  größeren  Kosten  verknüpft  sind.
Die  als  Domizilstelle  benannte  Bank  oder  Bankfirma  löst  den  Wechsel
natürlich  nur  ein,  wenn  ihr  der  Betrag  (einschließlich  der  Domizilprovision)
  zu  diesem  Zweck  zugegangen  ist  oder  der  Auftraggeber  ein  entsprechendes ­
  Guthaben  bei  ihr  besitzt.
Zu  unterscheiden  von  den  reinen,  eigentlichen  Domizilwechseln  sind  die
uneigentlichen  Domizilwechsel,  die  sog.  Zahlstellenwechsel,
das  sind  Wechsel,  auf  denen  zwar  eine  von  der  Wohnung  des  Bezogenen
verschiedene  Zahlungsadresse  angegeben  ist,  Bezogener  und
            
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