thumbs: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Der Verband deutscher Porzellanfabriken 
zur Wahrung keramischer Interessen 
G. m. b. H., Berlin 
begründete im Jahre 1907 Wohlfahrtseinrichtungen, die zum Ziele haben, eine möglichst 
wirksame Fürsorge den in ihren Betrieben tätigen Arbeitern und Arbeiterinnen zu bieten. 
Von diesem Gesichtspunkte ausgehend, wurde eine UNTERSTÜTZUNGSKASSE ge 
schaffen, deren Einrichtungen insbesondere dazu dienen, jenen Bedürfnissen Rechnung 
zu tragen, die für den industriellen Arbeiter ein notwendiges Hilfsmittel zur Sicherung 
seiner sozialen Lage bedeuten. 
Die Satzungen dieser Unterstützungskasse sehen infolgedessen folgende Leistungen vor: 
1. Krankenunterstützung, 
2. Wöchnerinnenunterstützung, 
3. Urlaubsbeihilfen, 
4. Arbeitslosenunterstützung, 
5. Sterbegeld, 
6. Rechtsschutz. 
Über den inneren Aufbau der Unterstützungskasse ist zu sagen, daß deren Vermögens 
grundlage die Stammbeiträge der Arbeitgeber bilden. Die Mitglieder selbst sind an den 
Lasten mit festen Wochenbeiträgen beteiligt, die sich in 5 Klassen abstufen. Diese Bei 
träge sind niedrig bemessen und decken nicht den Ausgabenetat der Kasse. Es werden 
demgemäß, um Einnahmen und Ausgaben zu balancieren, von den Arbeitgebern alljähr 
lich Zuschüsse erhoben, die bei normalen Verhältnissen ungefähr das Doppelte der von 
den Mitgliedern abgeführten Gesamtsumme betragen. Auf diese Weise bleibt das ursprüng 
liche durch die Stammbeiträge der Arbeitgeber gebildete Vermögen stets unangetastet. 
Um das Interesse der Arbeiter an den Einrichtungen der Kasse zu wecken und zu 
erhalten, sind sie nach den Satzungen verpflichtet, 5 Mitglieder in den Vorstand zu dele 
gieren, welch’ letzterer aus 10 Personen besteht. Fünf seiner Mitglieder sind Vertreter 
der Arbeitgeber. 
Mitglied der Kasse und somit unterstützungsberechtigt kann jeder Arbeiter und jede 
Arbeiterin einer dem Wohlfahrtsverein deutscher Porzellanfabriken e. V. angehörenden 
Firma werden. Voraussetzung hierbei ist, daß der sich Meldende keiner Berufsorganisa 
tion angehört, die den Interessen der vereinigten Porzellanfabriken grundsätzlich feindlich 
gesinnt ist und dem Einvernehmen, das mit den Arbeitnehmern angestrebt wird, in agi 
tatorischer Weise entgegenwirkt. Hieraus ergibt sich, daß die Leistungen der Unterstützungs 
kasse in erster Linie treuer Mitarbeiterschaft zugute kommen sollen. 
Die verschiedenen Einrichtungen der Unterstützungskasse haben sich seit ihrem Be 
stehen als durchaus zweckentsprechend erwiesen.
	        
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