Full text : Die Preisprüfungsstellen

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sugnis  erteilt  ist,  den  Verkehr  mit  den  im  §  1  bezeichneten  Gegenständen ­
  und  ihren  Verbrauch  zu  regeln,  auch  Bestimmungen  über  die
Preise  zu  treffen,  um  den  Zusammenhang  des  Kriegsernährungsauüs
  mit  der  Reichspreisstelle  zu  erkennen.  Diese  Sachlage  führte
naturgemäß  sofort  zu  einem  engen  Zusammenarbeiten  des  Kriegsernährungsamts ­
  mit  der  Reichspreisstelle,  wenngleich  letztere  in  der
Übergangszeit  zunächst  im  Verwaltungsbereich  des  Reichsamts  des
Innern  verblieb.  Durch  die  Bekanntmachung  betreffend  den  Übergang ­
  der  Geschäfte  der  Reichspreisstelle  für  Lebensmittelpreise  aus  das
Kriegsernährungsamt  vom  1.  September  1916  (Reichs-Gesetzbl.
S.  997)  wurde  dieser  Zustand  den  neuerlichen  Verhältnissen  entsprechend ­
  geänderte)
Durch  Bestimmung  des  Präsidenten  des  Kriegsernährungsamts
sind  die  Ausgaben  und  Befugnisse  der  Reichspreisstelle  der  „VolkswirtschaftlichenAbteilungdesKr.iegsernährungS-

  m  t  s"  übertragen  worden.  In  diese  Abteilung  ging  die  Verwaltungsabteilung ­
  der  Reichspreisstelle  über.  Die  Volkswirtschaftliche
Abteilung  hält  daher  weiter  den  Zusammenhang  der  einzelnen  Preisprüfungsstellen ­
  untereinander  aufrecht,  soweit  das  nicht  in  engerein
Kreise  durch  Landes-,  Provinz-  und  Bezirkspreisprüfungsstellen
geschieht.  Auch  ist  sie  ebenso  wie  früher  die  Reichspreisstelle  bestrebt,
die  Landes-,  Provinz-  und  Bezirkspreisstellen  bei  der  Erledigung
wichtiger  Fragen,  insbesondere  bei  der  Festsetzung  von  Höchst-  oder
Richtpreisen,  nach  Möglichkeit  heranzuziehen.  Dies  geschieht  meistens
durch  Rundfragen  oder  auf  dem  Wege  mündlicher  Besprechung.  Auch
die  Zusammenkünfte,  die  früher  die  Reichspreisstelle  mit  den
Landes-,  Provinz-  und  Bezirkspreisstellen  zur  Behandlung  allgemein
wichtiger  Fragen  oder  besonders  dringlicher  oder  wichtiger  Tagesfragen ­
  abgehalten  hat?)  hat  die  Volkswirtschaftliche  Abteilung  fortgesetzt ­
  (vergl.  „Mitteilungen  für  Preisprüfungsstellen"  Jahrgang
1917  Nr.  12  Seite  122).
*)  Die  Bekanntmachung  betreffend  den  Übergang  der  Geschäfte  der  Reichsprüfungsstelle ­
  für  Lebensmittelpreise  auf  das  Kriegsernährungsamt  vom
1.  September  1916  bestimmt  mit  Wirkung  vom  1.  September  1916:  „Die
durch  §  11  der  Bekanntmachung  über  die  Errichtung  von  Preisprüfungsstellen ­
  und  die  Versorgungsregelnng  vom  25.  September  1915  sReichs-Gesetzbl.
  S.  607)  für  das  'Reichsgebiet  errichtete  Preisprüfungsstelle  wird
aufgehoben.  Ihre  Aufgaben  und  Befugnisse  gehen  auf  das  Kriegsernährungsamt ­
  über."
2)  über  die  Zusammenkünfte  vergl.  „Mitteilungen  der  Reichsprüfungsstelle ­
  für  Lebensnnttelpreise",  Jahrgang  1916,  Nr.  2,  Seite  9;  Nr.  5,
Seite  37;  Nr.  13,  Seite  133.
            
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