Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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beschern nicht zutreffen, dabei aber Würdigkeit der Familie eine Unter» 
stüzzung rathsam machen, so wird es endlich 
7, rathsamer seyn, in solchen einzelnen Fällen, Pensionen zu bewilligen, 
als Kapitale hinzugeben. 
Schön. 
Marienwerder den 19. März 24. 
Beilage Nr. III. 
Kabinettsordre an v. Schön vom 12. Februar 1825. 
(Geh. St. A. Rep. 77 Tit. 215 Nr. 31 vol. II. Abschrift.) 
Mit Bezug auf Meine Ordre vom 5ten Juny v. I. eröffne Ich Ihnen 
auf den Vortrag, der Mir über Ihre definitiven Anträge zur Unterstützung 
der Provinzen Ost- und Westpreußen gehalten worden, daß Ich dieselben 
nach Ihrem Berichte vom 23ten August d. I. zwar im Allgemeinen ge 
nehmige, doch mit der Maaßgabe, daß die Unterstützungs-Summe ans 
3 Millionen Thaler beschränkt bleibe. 
Mit dieser Summe müßen Sie die Bedürfniße bis zum I ten Juny 1826 
zu bestreiten und in Rücksicht auf die einzelnen von Ihnen berechneten 
Bedarfs Gegenstände, sowohl für die Landschaften, als für die Gutsbesitzer 
mit den in Rechnung gestellten Summen sich verhältnismäßig einzurichten 
suchen. 
Wenn sich mit Ablauf des Junius 1826 ergeben sollte, daß eine ver 
mehrte Unterstützung noch dringend erforderlich sey, so wird es von den 
alsdann vorhandenen Mitteln abhängen, ob und in welcher Art die Staats- 
Caße noch anderweit hinzutreten könne. 
Mit Bezug hierauf bestimme ich auf die einzelnen Anträge Folgendes: 
A. Wegen Ostpreußen. 
I. Auf die Anträge für die Landschaft will Ich hiermit 
1, diejenigen 329500 rth. 
erlaßen, welche der Landschaft in den Zinszahlungs Terminen von 
1822 und 1823 vorgeschossen worden sind, wobey Ich jedoch die Maas 
gabe hinzufüge, daß es nach Ihrer gewißenhaften Ueberzeugung von 
der Nothwendigkeit, durch eine ganz oder theilweise zu bewilligende 
Niederschlagung der Pfandbriefszinsen-Nückstände einzelnen der Er 
haltung würdigen Grundbesitzern zu Hülfe kommen, gestattet bleiben 
soll, zu Gunsten solcher einzelnen Pfandbriefsschuldner über diese 
Summe zu verfügen.
	        
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