Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

17 
ausgezahlt werden. Da aber Vielen daran gelegen war, möglichst bald 
zu dem Gelde zu kommen, wurde für Ostpreußen 1816 ein Vorschuß von 
einer Million bei einen: Handlungshause aufgenommen. 
Die Listen der zu bewilligenden Unterstützungen, die sogenannten 
Retablissements-Tabellen, sollten nach Bülows Verabredungen zu 
nächst durch die Behörden aufgenommen, dann durch ständische Deputierte, 
und zwar aus jedem Kreise je zwei des Adels und je einen der köllmischen 
und der städtischenAckerbesitzer, geprüft werden. Danach hatte das ständische 
Komitee einen besonderen Verteilungsplan aufzustellen. Für Westpreußen, 
wo es ein solches Komitee nicht gab, wurde Schön angewiesen, aus jedem 
Kreise einen Deputierten zu einem engeren Ausschuß zu bestimmen. 
Hippel erklärte aber, die Gutsbesitzer des Regierungsbezirks Marienwerder 
hätten in Schöns Unparteilichkeit kein Vertrauen und erwirkte den Kreis 
deputierten das Recht, selbst einen Vertreter aus ihrer Mitte zu wählen^). 
Die Wahl dieser Deputierten erfolgte in Ostpreußen bereits im Oktober. 
Die 44 Vertreter der Kreise tagten alle zusammen in Königsberg und be 
gannen ihre Sitzungen noch Ende Oktober. Sie und das ständische Komitee 
erledigten ihre Aufgabe so rasch, daß der VerteilungsPlan bereits im De 
zember in Bülows Hand war^). 
In Westpreußen wurden die Verhandlungen erst von den einzelnen 
Kreiskommissionen getrennt gepflogen. Im Januar 1817 traten dann die 
„Land-Tags-Deputierten", wie S ch ö n sie nannte, in Danzig zusammen, 
und den von ihnen beschlossenen Verteilungsplan übersandte Schön am 
23. Februar nach Berlin. Er wurde nicht müde, den „herrlichen Geist" zu 
rühmen, der diesen „ersten westpreußischen Landtag" beseele, und redete 
sich mehr und mehr in die Auffassung hinein, als sei diese, nur für einen ganz 
besonderen Zweck berufene Versammlung schon die ersehnte Provinzial 
vertretung. Nach gut französischer Doktrin wies er Beschwerden solcher, 
die sich benachteiligt glaubten, mit der Erklärung zurück: „daß gegen einen 
von den Deputierten der Stände der Provinz gefaßten Beschluß keinem 
einzelnen Gutsbesitzer ein Widerspruch zustehen könne, weil in dem Be 
schluß der Generalversammlung jederzeit auch der Wille des einzelnen ent 
halten ist"^). Die Westpreußen sollten beizeiten lernen, wie man die Sünde 
wider den heiligen Geist der volontö gön orale zu scheuen habe als das ärgste 
Gift freiheitlicher Selbstregierung! Als die Viererkommission des Deutsch- 
zuni Behuf der Verteilung desRetablisfementssonds 26. Sept. 1816. Sitzung der ost- 
preußischen Deputierten v. 29. Okt. Geh. St. A. 161 h XIV. Sect. 2 Nr. 6 I. 
M Hippel an Bülow 29. Sept. 1816. Bülow an Hippel 5. Okt. 1816. Geh. St. 
A. 151b XIV. Sect. 3 Nr. 2. 
2 ) Die Berichte Auerswalds Geh. St. A. 151li XIV. Sect. 2 Nr. 5 I. 
3 ) Schön an Bülow 23. Febr. 1817. Geh. St. A. 77. 71. 34. 
Schritten des Instituts sür ostdeutsche Wirtschast. Heft l. 2
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.