Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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bericht über die VerteilungsPläne ein, über den ostprenßischen am 15. April 
1817, über den westprenßischen am 11. August/8. September 1817*). 
Die Retablissementstabellen, wie sie ans den Beratungen der ständischen 
Vertretungen hervorgegangen waren, gaben nun allerdings zu mancherlei 
Bedenken Anlaß. Vor allem machte sich die soziale Zusammensetzung dieser 
Körperschaften geltend. In den einzelnen Kreiskommissionen hielten sich 
adlige und bürgerliche Vertreter die Wage, aber die zweiten Instanzen, 
das Komitee der ostpreußischen und lithauischen Stände sowie die Ver- 
sammlung der Deputierten in Danzig, wiesen eine adlige Majorität auf. 
Die Wirkungen dieses Machtverhältnisses werden offensichtlich, wenn 
man die Retablissementstabellen, wie sie von denlandrätlichen und Domänen 
ämtern sowie den Magistraten ausgenommen und von den Regierungen 
zusammengestellt worden waren, mit ihren Abänderungen durch die Stände 
vergleicht. Im Königsberger Departement wurden 1164718 Tlr. in folgen 
der Weise verteilt: 
Es bekamen: Nach den Vorschlägen Nach den Vorschlägen 
der Behörden der Stände 
Die adligen Besitzer ... 669 011 Tlr. 911857 Tlr. 
Die Köllmer 298 609 „ 148 428 „ 
Die städtischen Ackerbauer . 197 098 „ 104 433 „ 
Die Kritik, die Schuckmann und Bülow an dem ständischen Ver 
teilungsPlan übten, richtete sich aber auch gegen die Prinzipien, nach denen 
im einzelnen die Verteilung vorgenommen worden war. Den Grundfehler 
erblickten sie darin, daß die Stände vielfach Gutsbesitzern, die zwar 1807 
einigen Schaden erlitten hatten, sich aber sehr gut ohne Unterstützung halten 
konnten, geringfügige Summen von oft nur 2—5% des Gutswerts be 
willigt und damit die zur Verfügung stehende Gesamtsumme zersplittert 
hatten. Es seien bei einen: freien Vermögen von 66% Unterstützungen 
Don 1 Vz% gewährt worden. Die Stände ließen möglichst vielen eine 
„Schadenvergütung" zukommen und „handelten nicht aus dem Gesichts 
punkt des Retablissements- und Konservationsbedürfnisses", der bei der 
Bewilligung des Fonds allein niaßgebend gewesen sei. Die Minister machten 
auch geltend, daß den ständischen Vertretern gerade da, wo kleine Unter 
stützungen nötig seien, die Kenntnis der individuellen Verhältnisse abgehe. 
Nanlentlich betreffe dies kleinere Besitzungen. Denn wenn die Minister 
die Bewilligungen an den Großgrundbesitz als zu zersplittert kritisierten, 
0 Geh. St. A. 74 I XX 8 vol. 1—2. Diese Aktenbände sind im Folgenden 
vornehmlich benutzt. 
z ) Vergleichende Übersicht der von ständischen Deputierten Könipsberger De 
partements repartierten Unterstützungsgelder mit dem Betrage der Retablissements- 
Tabellen der ostpreußischen Regierung. Ebenda vol. 2 sol. 218., 
2*
	        
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