Metadata: Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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hatte die Rechtsprechung des Reichsgerichts den in der Verordnung 
nicht genauer umschriebenen Begriff Selbstkosten in zahlreichen 
Entscheidungen erläutert. Die Begründung der zweiten Verordnung 
vom 8. Mai 1918 gab endlich eine Rezeptur für die Errechnung 
des Gestehungspreises im Sinne dieser Verordnung. Danach bilden 
Unternehmerlolin, Kapitalzins und Risikoprämie Bestandteile der Ge 
stehungskosten, d. h. hier der Selbstkosten, soweit dieser Begriff 
im Einzelfall einer straf gerichtlichen Nachprüfung unterzogen wird. 
Die Risikoprämie als Selbstkostenbestandteil ist eine Erfindung der 
Kriegswirtschaft. Vorher berücksichtigte man „unvorhergesehene“ 
Ereignisse durch Sicherheitszuschläge, Abrundung der Beträge, Er 
höhung des Gewinnzuschlages. 
Dieses Berechnungsschema hat jedoch nur Geltung für jene 
Fälle, in denen Kriegswucherverdacht oder übermäßige strafrechtlich 
zu verfolgende Preissteigerung bestimmter Gegenstände vorliegen; 
hatte jedoch keine bindende Kraft für die Preisprüfungsstellen bei 
der Errechnung eines angemessenen Preises als Grundlage für zivil- 
rechtliche Werk- und Kaufverträge mit der Militärverwaltung. Zur 
Klärung der vorhin angeschnittenen Fragen hat diese Verordnung 
nicht beitragen können. Die Subjektivität des Begriffes bleibt auch 
weiterhin bestehen. 
Hier soll nur eine Frage grundsätzlich erörtert werden: Ge 
hören die Zinsen zu den Selbstkosten oder nicht? In dieser 
Frage sind die Meinungen heterogen 1 ). 
Es sind zu unterscheiden aktive und passive Zinsen, je 
nachdem sie als Einnahme- oder Ausgabeposten erscheinen, und 
rechnungsmäßige Zinsenverluste. Hier interessieren nur 
Zinsenausgaben und Zinsenverluste. Besonderer Erwähnung be 
dürfen : die Zinsverluste auf das Anlagekapital und die Liager - 
zinsen, das sind Zinsverluste von der Fertigstellung bis zum Ver 
kauf des Fabrikats bzw. Verluste auf die Barauslagen vom Einkauf 
’) Vgl. beispielsweise Esch, Über den Einfluß der Geschwindigkeit der 
Beförderung auf die Selbstkosten der Eisenbahnen. Jena 1911, S. 13. Er unter 
scheidet Betriebskosten und Selbstkosten. Die Betriebskosten, vermehrt um die 
Verzinsung des in Fahrzeugen angelegten und des sonstigen Anlage 
kapitals, geben die Selbstkosten; dagegen Nördling, Die Selbstkosten der 
Eisenbahntransporte, und andere Autoren, welche die Zinsen des Anlagekapitals 
nicht zu den Selbstkosten rechnen. Vgl. auch Meitzer, Die Grundzüge der 
geschäftlichen Kostenberechnung. Saarbrücken 1910. S. 21. Berliner, Ab 
schreibungen und Zinsen in der Kalkulation. In der Zeitschrift für Handels 
wissenschaft und Handelspraxis. 1909. In den praktischen Beispielen dieses 
Buches sind wiederholt Zinsen verschiedener Art in Rechnung gestellt, auch 
dann, wenn dieses Verfahren mit den theoretischen Erörterungen nicht in 
Einklang steht.
	        
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