Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Abschreibungskonten.

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der  Bilanz  oder  im  Geheimbuch  einen  Zusatz  bezüglich  des
Privatvermögens  machen  und  auf  diese  Weise  das  Gesamtvermögen ­
  feststellen.  Er  braucht  das  Privatvermögen  in  diesem
Zusatze  nicht  in  seinen  Einzelheiten  darzustellen;  es  genügt
vielmehr,  wenn  er  es  in  nach  wirtschaftlichen  Grundsätzen  ge
ordnete  Gruppen  bringt  mit  gewissenhafter  Bewertung.

4.  Abschnitt.
Die  Abschreibungskonten.

Zur  Feststellung  des  gesetzlichen  Bilanzwertes  eines  Akhvums

  stehen  zwei  Wege  offen.  Entweder  man  schätzt  positiv

den  wirklichen  Wert,  der  in  die  B.  einzustellen  ist,  durch  Inventarisierung ­
  und  Abschätzung *  1 ),  oder  man  schätzt  negativ
den  Minderwert,  den  Verlust,  der  gegenüber  dem  früheren  Bilanzen ­
  oder  dem  Buchwert  entstanden  ist  oder  entstehen  wird:

Abschreibungsbewertung  2 ).  Der  Verlust  wird  gewöhnlich  in  Pro-Ze

 nten  dieses  Wertes  geschätzt.  Der  negative  Wert,  der  Werterlust, ­
  kann  in  der  B.  auf  der  Aktivseite  als  Minderungsposten

oder  auf  der  Passivseite  als  Berichtigungsposten  zum  Ausdruck
kommen;

Aktiva

Passiva

A  Form:
1  Jahr:  Vermögensobjekt.  100
"v-  Abschreibung  10  90

2  Jahr;  Buchwert  00
d-  Abschreibung  10  80

10  80

Form.-.
j*  Jallr:  Vermögensobjekt  100

10
20
80

Abschreibung

100

.  .  .  100
...  100

3.

>»

*)  Einzelbewertung,  z.  B.  Forderungen;  Gruppenbewerlung,  z.  B

y  2 )  Ein  allgemeiner  Grundsatz,  wonach  der  Wert  der  Betriebs-  und
^  e r5ußerungsgegenstände  nur  durch  Inventarisierung,  Anlagevermögen  nur
Urc h  Abschreibungsbewertung  ermittelt  wird,  existiert  nicht.
            
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