Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Abschreibungen- 
die durch die Dividendenpolitik, Konjunktur, Sinken des An 
schaffungspreises, d. h. des Sachwertes des Anlagevermögens und 
viele andere wirtschaftliche, für die einzelne Unternehmung 
häufig nur individuell bestimmbare Momente beeinflußt wird. 
Jede über das notwendige Maß hinausgehende Abschreibung 
ist, wie jede Abschreibung, formell Vermögensminderung bzw. 
Minderung des Reingewinns, materiell hingegen eine Gewinn- 
rücklage. Den ordentlichen, regelmäßigen, alljährlichen Abschrei 
bungen stehen außerordentliche, unregelmäßige, häufig einmalige 
Abschreibungen gegenüber 1 ). Beide können notwendige Wert 
minderungen oder übermäßige Abschreibungen darstellen. So 
kann eine außerordentliche Abschreibung notwendig werden als 
nachträgliche Korrektur ungenügender Abschreibungen infolge 
der Überbewertung bei Gründungen, bei größerer Inanspruch 
nahme der Maschinen, durch Erfindung neuer Maschinen anderer 
Konstruktion, wenn teure Umbauten zwar den Buchwert, nicht 
aber den wirtschaftlichen Wert der Anlage erhöhen, wenn zu 
außerordentlich hohen Preisen zugebaut wurde u. dgl. Die Ab- 
Schreibungsbewertung wird vorzugsweise für Anlagevermögen 
und Betriebsgegenstände, die nicht zur Veräußerung bestimmt 
sind, angewendet, ohne auf diese Teile des Vermögens beschränkt 
zu sein. 
Übermäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen und solche 
auf das Betriebsvermögen wirken verschieden, a) Die Über 
abschreibungen auf Anlagevermögen binden bei Gewinnverteilungs 
gesellschaften dauernd flüssige Mittel; ihre Liquidierung erfolgt 
durch nachträgliche Höherbewertung, durch ein „Hinaufschrei 
ben“ des betreffenden Vermögenswertes, deren Zulässigkeit viel 
fach bestritten wird, ein Hinaufschreiben des Bilanzwertes, der 
nicht über den gegenwärtigen Wert hinausgehen darf. Diese 
Höherbewertung wird in der Bilanz als „Zugang“ eingestellt. 
Andere Möglichkeiten der Liquidierung sind die Veräußerung 
des Vermögensobjektes oder die Einbringung in eine Tochter 
gesellschaft. Die Überabschreibung auf Anlagevermögen erfolgt 
in der Form der „Abschreibung“ (sichtbar in der Gewinn- und 
Verlustrechnung oder dort unsichtbar), oder durch Buchung der 
*) Sie sollen als solche erkennbar gemacht werden (Extra-Abschrei 
bung, Sanierungs-Abschreibung o. ä.l.
	        
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