Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Abschreibungen-

die  durch  die  Dividendenpolitik,  Konjunktur,  Sinken  des  Anschaffungspreises, ­
  d.  h.  des  Sachwertes  des  Anlagevermögens  und
viele  andere  wirtschaftliche,  für  die  einzelne  Unternehmung
häufig  nur  individuell  bestimmbare  Momente  beeinflußt  wird.
Jede  über  das  notwendige  Maß  hinausgehende  Abschreibung
ist,  wie  jede  Abschreibung,  formell  Vermögensminderung  bzw.
Minderung  des  Reingewinns,  materiell  hingegen  eine  Gewinnrücklage.
  Den  ordentlichen,  regelmäßigen,  alljährlichen  Abschreibungen ­
  stehen  außerordentliche,  unregelmäßige,  häufig  einmalige
Abschreibungen  gegenüber  1 ).  Beide  können  notwendige  Wertminderungen ­
  oder  übermäßige  Abschreibungen  darstellen.  So
kann  eine  außerordentliche  Abschreibung  notwendig  werden  als
nachträgliche  Korrektur  ungenügender  Abschreibungen  infolge
der  Überbewertung  bei  Gründungen,  bei  größerer  Inanspruchnahme ­
  der  Maschinen,  durch  Erfindung  neuer  Maschinen  anderer
Konstruktion,  wenn  teure  Umbauten  zwar  den  Buchwert,  nicht
aber  den  wirtschaftlichen  Wert  der  Anlage  erhöhen,  wenn  zu
außerordentlich  hohen  Preisen  zugebaut  wurde  u.  dgl.  Die  Ab-Schreibungsbewertung
  wird  vorzugsweise  für  Anlagevermögen
und  Betriebsgegenstände,  die  nicht  zur  Veräußerung  bestimmt
sind,  angewendet,  ohne  auf  diese  Teile  des  Vermögens  beschränkt
zu  sein.
Übermäßige  Abschreibungen  auf  Anlagevermögen  und  solche
auf  das  Betriebsvermögen  wirken  verschieden,  a)  Die  Überabschreibungen ­
  auf  Anlagevermögen  binden  bei  Gewinnverteilungsgesellschaften ­
  dauernd  flüssige  Mittel;  ihre  Liquidierung  erfolgt
durch  nachträgliche  Höherbewertung,  durch  ein  „Hinaufschreiben“ ­
  des  betreffenden  Vermögenswertes,  deren  Zulässigkeit  vielfach ­
  bestritten  wird,  ein  Hinaufschreiben  des  Bilanzwertes,  der
nicht  über  den  gegenwärtigen  Wert  hinausgehen  darf.  Diese
Höherbewertung  wird  in  der  Bilanz  als  „Zugang“  eingestellt.
Andere  Möglichkeiten  der  Liquidierung  sind  die  Veräußerung
des  Vermögensobjektes  oder  die  Einbringung  in  eine  Tochtergesellschaft. ­
  Die  Überabschreibung  auf  Anlagevermögen  erfolgt
in  der  Form  der  „Abschreibung“  (sichtbar  in  der  Gewinn-  und
Verlustrechnung  oder  dort  unsichtbar),  oder  durch  Buchung  der
*)  Sie  sollen  als  solche  erkennbar  gemacht  werden  (Extra-Abschreibung, ­
  Sanierungs-Abschreibung  o.  ä.l.
            
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