Politische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung. 89
so groß war, wie man von vornherein anzunehmen geneigt sein
kann. Zwar sproßte aus dem Zusammensturz der alten sozialen
Schichtung überall eine ungeahnte Fülle individueller Kräfte
hervor; aber diese gewannen gerade auf die öffentlichen Ge—
walten am wenigsten Einfluß: der glänzende Aufschwung unserer
Kunst und Dichtung gegen Ende des 12. Jahrhunderts, die
Kolonisation des Ostens, die Begründung der nordischen Hanse,
des transalpinen Weltverkehrs sind ihre hauptsächlichsten
deistungen.
Von stärkerer und unmittelbarer Einwirkung auf den be—
stehenden Staat schlossen sich die neuen Stände namentlich auch da—
durch aus, daß jeder von ihnen auf Grund genossenschaftlicher
Zusammenfassung doch wieder einen besonderen neuen Rechtskreis
zu entwickeln begann: die Bauern die Institutionen ihrer länd—
lichen Weistümer, die Städter ihr Verkehrsrecht und die bürger⸗
liche Verfassung, die Ritter die aristokratischen Sitten und das
Familienrecht des niederen Adels. Bildeten die neuen Stände
aber so selbstgenügsam von neuem Staaten gleichsam im Staate,
wie hätten sie da das Königtum beeinflussen, die Centralgewalt
hefruchten sollen!
Um so größer, und verhängnisvoll für den alten Staat war
ihre mittelbare Wirkung.
Im 9. Jahrhundert war der Begriff der Freiheit noch
formell-politisch gewesen, er hatte auf einer Fülle politischer
Voraussetzungen, auf dem Geburtsrecht vollen Wergeldes, auf
freiem Grundbesitz nach alter Hufeneinteilung, auf Recht und
Pflicht des Heeres- und Gerichtsdienstes beruht: er war der
Niederschlag gewesen der politischen Entwickelung des ersten
historischen Jahrtausends. Von alledem war im 12. Jahrhundert
nicht mehr die Rede. Die wohlumschriebenen Voraussetzungen der
alten Freiheit waren verschwunden, die viel mannigfaltigere Aus—
bildung der Stände ließ überhaupt den ehemaligen formellen Begriff
der Freiheit nicht mehr zu. Als frei galt jetzt im wesentlichen der
positiv Verfügungsfähige gleichviel welchen Geburtsrechtes und
Standes; von rein wirtschaftlichen und materiellen, nicht mehr