thumbs: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Politische Wirkungen der veränderten gesellschaftlichen Schichtung. 89 
so groß war, wie man von vornherein anzunehmen geneigt sein 
kann. Zwar sproßte aus dem Zusammensturz der alten sozialen 
Schichtung überall eine ungeahnte Fülle individueller Kräfte 
hervor; aber diese gewannen gerade auf die öffentlichen Ge— 
walten am wenigsten Einfluß: der glänzende Aufschwung unserer 
Kunst und Dichtung gegen Ende des 12. Jahrhunderts, die 
Kolonisation des Ostens, die Begründung der nordischen Hanse, 
des transalpinen Weltverkehrs sind ihre hauptsächlichsten 
deistungen. 
Von stärkerer und unmittelbarer Einwirkung auf den be— 
stehenden Staat schlossen sich die neuen Stände namentlich auch da— 
durch aus, daß jeder von ihnen auf Grund genossenschaftlicher 
Zusammenfassung doch wieder einen besonderen neuen Rechtskreis 
zu entwickeln begann: die Bauern die Institutionen ihrer länd— 
lichen Weistümer, die Städter ihr Verkehrsrecht und die bürger⸗ 
liche Verfassung, die Ritter die aristokratischen Sitten und das 
Familienrecht des niederen Adels. Bildeten die neuen Stände 
aber so selbstgenügsam von neuem Staaten gleichsam im Staate, 
wie hätten sie da das Königtum beeinflussen, die Centralgewalt 
hefruchten sollen! 
Um so größer, und verhängnisvoll für den alten Staat war 
ihre mittelbare Wirkung. 
Im 9. Jahrhundert war der Begriff der Freiheit noch 
formell-politisch gewesen, er hatte auf einer Fülle politischer 
Voraussetzungen, auf dem Geburtsrecht vollen Wergeldes, auf 
freiem Grundbesitz nach alter Hufeneinteilung, auf Recht und 
Pflicht des Heeres- und Gerichtsdienstes beruht: er war der 
Niederschlag gewesen der politischen Entwickelung des ersten 
historischen Jahrtausends. Von alledem war im 12. Jahrhundert 
nicht mehr die Rede. Die wohlumschriebenen Voraussetzungen der 
alten Freiheit waren verschwunden, die viel mannigfaltigere Aus— 
bildung der Stände ließ überhaupt den ehemaligen formellen Begriff 
der Freiheit nicht mehr zu. Als frei galt jetzt im wesentlichen der 
positiv Verfügungsfähige gleichviel welchen Geburtsrechtes und 
Standes; von rein wirtschaftlichen und materiellen, nicht mehr
	        
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