Full text : Volkswirtschaftspolitik

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Gütermusatzpolitik.

gütung  dieser  Zölle  bei  der  Ausfuhr  erreicht.  In  derselben
Weise  wird  auch  mit  den  inländischen  Rohstoff-  und  Halberzeugnissteuern ­
  verfahren.  Die  so  entstehende  Zoll-  und
Steuervergütung  bei  der  Ausfuhr  (Ausfuhrvergütung,
Rückzölle,  drawbacks)  erleichtert  der  Ausfuhrware  den  Wettkampf ­
  auf  dem  Weltmärkte,  namentlich  dann,  wenn  der  an
sich  auch  hier  nötige  Grundsatz  der  Nämlichkeit  durch  den
Grundsatz  der  Mengen-  und  Artgleichheit  ersetzt  ist,  was  vielfach ­
  geschieht.  In  der  Regel  ist  die  Ausfuhrvergütung  nur
für  bestimmte  Waren  vorgesehen.  Einige  Länder,  wie  Italien,
der  Australische  Bund,  besonders  die  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  haben  neuerdings  eine  Wendung  zur  grundsätzlichen ­
  Verallgemeinerung  der  Zollvergütung  genommen.
In  den  Vereinigten  Staaten  erfolgt  sie  auch  dann,  wenn  die
verzollte  Ware  in  derselben  Gestalt  wieder  ausgeht,  in  der
sie  eingeführt  wurde.  Ebenso  ging  schon  im  18.  Jahrhundert
England  vor.  Das  bedeutet  weniger  eine  Ausfuhrerleichterung, ­
  als  eine  Begünstigung  des  Zwischenhandels  mit
fremden  Ländem.  Die  Zollvergütung  ist  neuerdings  auch
auf  die  Ausfuhr  von  Rohstoffen  und  Urerzeugnissen,  z.  B.
von  Getreide,  angewendet  worden.  Dabei  wird  entweder
auf  Grund  der  Empfangsbescheinigung  über  Verzollung  einer
bestimmten  Menge  ausländischer  Rohstoffe  oder  Urerzeugnisse
bei  der  Ausfuhr  gleicher  Waren  der  entsprechende  Zollbetrag
vergütet  („System  der  Zollquittungen"),  oder  es  wird  dem,
der  eitie  bestimmte  Menge  ausführt,  das  Recht  zur  zollfreien
Einfuhr  einer  gleichen  Menge  gleicher  Ware  gewährt  („System
der  Einfuhrscheine"  oder  „Einfuhrvollmachten").  In  beiden
Fällen  sind  bestimmte  Fristen  vorgesehen;  die  betreffenden
Scheine  lauten  auf  den  Inhaber  und  können  deshalb  auch
von  anderen,  als  den  ursprünglich  Beteiligten,  verwertet
werden.  Das  Verfahren  bezweckt  und  bewirkt  eine  Erleichterung ­
  der  Ausfuhr  inländischer  Rohstoffe  und  Urerzeugnisse
            
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