Full text: Volkswirtschaftspolitik

BevblkerungSpoli.tik. 17 
van der Boryht, BoNswirtlchaftsvoUt». 
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gewissem Sinne genötigt durch das leistungsfähigere Ver 
kehrswesen — den Grundsatz der freien Bewegung innerhalb 
der Staatsgrenzen zur Geltung gebracht. Seinen bezeich 
nendsten Ausdruck findet dieser Grundsatz in der gesetzlicheil 
Anerkennung der „Freizügigkeit" (in Deutschland 1867 er 
reicht). Ihre großen Vorteile bestehen in einer gewissen An 
näherung der Löhne und der Lebenshaltung der einzelnen 
Gebiete unb in der Erleichterung der großgewerblichen Ent 
faltung in den besonders hierzu geeigneten Bezirken. Aber 
auch an Nachteilen fehlt es nicht. Die Freizügigkeit begünstigt 
ein ungesundes Abströmen der Arbeitskräfte vom Lande in 
die Städte mit dem daraus entspringenden verschärften Wett- 
> bewerb um Arbeits- und Wohngelegenheit und steigert dadurch 
I die wachsende Schwierigkeit, den Bedarf der Landwirtschaft 
I an Arbeitskräften zu decken, der bei der heutigen erheblich 
gesteigerten Wirtschaftsweise in den einzelnen Jahreszeiten 
v Eükeich ist. Wissenschaft und Landwirtschaft leiten aus 
i solchen Nachteilen die Notwendigkeit, den Grundsatz der Frei 
zügigkeit zu beschränken, nicht ab. Dagegen findet der Ge- 
vielfach Unterstützung, dem Zusammenballeir wirt- 
! schostuch schwächster, arbeitsunfähiger, arbeitsscheuer oder all 
erer bedenklicher Menschen in den Städten durch Aufer 
legung gewisser Geldleistungen bei der Niederlassung ent 
gegenzuarbeiten. Die große Ungleichheit der Verhältnisse steht 
hVt e ' nei: outsprechenden Regelung von Staats oder Reichs 
. ^u entgegen. Die staatliche Wirtschaftspolitik nluß sich 
eshalb nach der herrschenden Auffassung damit begnügen, 
^ rechtliche Zulässigkeit und die Schranken derartiger 
. otbsthilfe der Gemeinden festzlistellen; die Handhabung 
t e ~ Selbsthilfe im einzelnen muß den Gemeinden über 
lassen bleiben. 
s^gl. Band 133 dieser Sammlung, S. 131 ff.)
	        
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